DOJ hält an Anklage gegen Tornado Cash Gründer fest

Das US-Justizministerium (DOJ) setzt die Anklagen gegen den Tornado Cash Mitgründer Roman Storm fort. Trotz eines Memos, das eine Abkehr von solchen Fällen andeutete, bleiben schwere Vorwürfe bestehen. Erfahrt hier, was das für die Krypto-Welt bedeutet und warum der Prozess wegweisend sein könnte.

Das US-Justizministerium (DOJ) hat am 15. Mai 2025 bekannt gegeben, dass es die strafrechtlichen Anklagen gegen Roman Storm, einen der Mitgründer von Tornado Cash, aufrechterhalten wird. Dies geschieht trotz eines internen Memos vom Vormonat, das eine potenzielle Kursänderung in der behördlichen Herangehensweise an solche Fälle an
andeutete. Tornado Cash, ein auf der Ethereum-Blockchain basierender Mixer, steht im Fokus, da er Nutzern die Anonymisierung ihrer Kryptowährungstransaktionen ermöglichte. Die Behörden sehen darin eine Plattform, die zur Geldwäsche und anderen kriminellen Handlungen missbraucht wurde.

Roman Storm und sein Mitgründer Roman Semenov wurden im August 2023 von der US-Regierung angeklagt. Der Vorwurf: Betrieb des Tornado Cash-Dienstes, der angeblich über eine Milliarde US-Dollar an kriminellen Einnahmen gewaschen haben soll.

Die Hauptanklagen, darunter Geldwäscherei und Verstöße gegen US-Sanktionen, bleiben gegen Roman Storm bestehen.

Das DOJ veröffentlichte zuvor ein Memo, das eine neue Strategie für Krypto-Fälle umriss. Der Fokus sollte nicht mehr auf der Durchsetzung regulatorischer Rahmenbedingungen durch das DOJ liegen, sondern auf der Verfolgung von Fällen, bei denen Investoren geschädigt wurden oder Krypto für kriminelle Zwecke genutzt wurde, einschliesslich Terrorismus und Hackerangriffe. Dieser Ansatz sollte eigentlich die Verfolgung von Marktintermediären reduzieren und sich auf die „bösen Akteure“ konzentrieren, die Plattformen missbrauchen.

Trotz dieser Neuausrichtung betont das DOJ, dass die Anklagen gegen Roman Storm aufgrund der spezifischen Umstände und der Schwere der Vorwürfe aufrechterhalten werden. Storm argumentierte, seine Handlungen seien durch den First Amendment geschützt, da es sich um Code handele. Das Gericht wies dies jedoch zurück und stellte fest, dass die Verwendung von Code zur Durchführung von Geldwäscherei nicht unter die Meinungsfreiheit fällt.

Der Prozess gegen Roman Storm ist für den 14. Juli 2025 angesetzt. Die Entscheidung des DOJ, die Anklagen weiter zu verfolgen, unterstreicht die Entschlossenheit, kriminelle Aktivitäten im Krypto-Bereich zu bekämpfen. Dies, auch wenn es bedeutet, sich in einem komplexen und sich schnell verändernden rechtlichen Umfeld zu bewegen. Dieser Fall wird wahrscheinlich weitreichende Auswirkungen auf die Krypto-Regulierung haben.