Bitcoin Steuer: Lummis Entwurf – Chance oder Falle?

Ein neuer US-Gesetzentwurf könnte die Besteuerung von Bitcoin revolutionieren. Senator Lummis‘ Vorschlag bringt Erleichterungen, aber auch Kritik. Sind die Schwellenwerte praxistauglich?

Senator Cynthia Lummis, eine bekannte Bitcoin-Verfechterin, hat einen weitreichenden Gesetzentwurf zur Besteuerung digitaler Assets in den USA vorgelegt. Dieser Entwurf, präsentiert am 3. Juli 2025, enthält zentrale Bestimmungen, die darauf abzielen, die Steuerlast für Nutzer digitaler Vermögenswerte zu senken und gleichzeitig Innovationen in diesem Sektor zu fördern. Es geht darum, die digitale Wirtschaft nicht unnötig zu belasten.

Ein Hauptbestandteil des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer De Minimis-Ausnahme für kleine Transaktionen.

Um unsere wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit zu wahren, müssen wir unseren Steuercode so anpassen, dass er unsere digitale Wirtschaft unterstützt und nicht belastet.

Diese Regelung sieht vor, dass Gewinne oder Verluste aus Transaktionen bis zu 300 US-Dollar steuerfrei bleiben. Zudem gibt es eine jährliche Obergrenze von 5.000 US-Dollar, die inflationsbereinigt ist, startend ab 2026. Das erkennt die Praktikabilität an, kleine Käufe mit Bitcoin nicht einzeln versteuern zu müssen. Die Regeln ähneln denen für ausländische Währungen.

Ein weiterer entscheidender Punkt betrifft die Besteuerung von Einkünften aus Mining und Staking. Laut Entwurf sollen diese Einkünfte erst dann besteuert werden, wenn die Assets tatsächlich verkauft werden. Das soll Volatilität und Cash-Flow-Probleme von Minern und Stakern adressieren und eine gerechtere Besteuerung ermöglichen, da unrealisierte Gewinne nicht sofort besteuert werden.

Der Entwurf überträgt auch die Regeln für das Wertpapierleihgeschäft auf digitale Vermögenswerte. Das bedeutet, das Leihen von Bitcoin und anderen Kryptowährungen wird nicht als steuerrelevanter Verkauf behandelt, was die Kapitaleffizienz steigert. Auch die 30-Tage-Regel für Wash Sales findet Anwendung, um steuerliche Gerechtigkeit zwischen verschiedenen Anlageklassen zu gewährleisten.

Zusätzlich erlaubt der Entwurf Händlern und Dealern die Option der Mark-to-Market-Besteuerung. Dies ermöglicht eine präzise Einkommenserkennung basierend auf dem fairen Marktwert und eliminiert willkürliche Diskriminierungen basierend auf der Vermögensart.

Trotz der positiven Ansätze gibt es deutliche Kritik an den Schwellenwerten. Viele argumentieren, dass die De Minimis-Grenzen von 300 US-Dollar pro Transaktion und 5.000 US-Dollar pro Jahr viel zu niedrig sind. Diese Beträge könnten insbesondere in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten oder bei steigender Inflation schnell erreicht sein, was die beabsichtigte Erleichterung für Nutzer zunichtemacht.