Die geplante EU-weite Krypto-Regulierung MiCA steht vor Herausforderungen. Nationale Aufsichtsbehörden äußern Bedenken hinsichtlich des ‚Passporting‘-Systems. Dies könnte die einheitliche Umsetzung der Verordnung gefährden und zu Rechtsunsicherheit führen.
Die Markets in Crypto-Assets (MiCA) Verordnung zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Assets in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Ein Schlüsselelement ist das ‚Passporting‘-System, das es Unternehmen mit einer Lizenz in einem EU-Land ermöglichen soll, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten.
Aufsichtsbehörden in Ländern wie Frankreich, Italien und Österreich befürchten, dass ‚Passporting‘ zu ‚Regulatory Arbitrage‘ führen könnte. Unternehmen könnten Jurisdiktionen mit weniger strengen Kontrollen wählen, was die Aufsicht erschwert.
Jerome Castille von CoinShares bemängelt, dass das Problem nicht in fehlenden Regeln liegt, sondern in der uneinheitlichen Umsetzung von MiCA. Nationale Behörden treffen eigene Entscheidungen, was zu Divergenzen führt.
Marina Markezic von der European Crypto Initiative weist darauf hin, dass Kapazitätsunterschiede zwischen den Aufsichtsbehörden und das schnelle Tempo neuer Regeln kleine Unternehmen aus dem Markt drängen könnten. Die Einhaltung der Vorschriften in kurzer Zeit sei sehr aufwendig.
Nationale Regulierungsbehörden haben Bedenken hinsichtlich der Durchsetzung, da die Technologieakzeptanz und die regulatorische Bereitschaft in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten unterschiedlich sind.
MiCA enthält Bestimmungen zu Stablecoins, die möglicherweise dazu führen, dass einige Stablecoins, wie Tether’s USDt (USDT), nicht mehr in der EU angeboten werden, da sie die MiCA-Konformität nicht anstreben.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) spielt eine aktive Rolle bei der Umsetzung von MiCA. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird als zuständige Aufsichtsbehörde für die MiCAR-Regelungen bestimmt.