Ein US-Richter hat den Antrag von Justin Sun, dem Gründer von Tron, auf eine einstweilige Verfügung gegen Bloomberg abgewiesen. Sun wollte verhindern, dass Bloomberg Informationen über seine Krypto-Bestände veröffentlicht. Der Richter sah keine ausreichende Grundlage für Suns Forderung.
Justin Sun hatte die Klage eingereicht, nachdem Bloomberg ihn kontaktiert hatte, um Informationen für die Aufnahme in den Bloomberg Billionaires Index zu sammeln. Sun behauptete, Bloomberg habe zugesichert, seine Finanzinformationen, insbesondere seine Krypto-Bestände, „streng vertraulich“ zu behandeln und nur zur Überprüfung seines Nettovermögens zu verwenden.
Sun argumentierte, dass die Veröffentlichung detaillierter Informationen über seine Krypto-Bestände ihn einem erhöhten Risiko von Diebstahl, Hacking, Entführung und körperlicher Schädigung aussetzen würde. Er warf Bloomberg vor, eine detaillierte Aufschlüsselung seiner Krypto-Bestände nach Coin geplant zu haben.
Richter Colm Connolly wies Suns Antrag ab. Er argumentierte, Sun habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass Bloomberg versprochen habe, die Daten nicht öffentlich zugänglich zu machen.
Darüber hinaus habe Sun nicht gezeigt, dass die Veröffentlichung seiner Krypto-Bestände ihn zu einem erhöhten Ziel für kriminelle Aktivitäten machen würde. Sun hatte zuvor seine Bitcoin-Bestände in sozialen Medien offengelegt.
Laut Gerichtsakten umfassen Suns Krypto-Bestände etwa 60 Milliarden Tron (TRX), 17.000 Bitcoin (BTC), 224.000 Ether (ETH) und 700 Millionen Tether (USDT).
Suns Rechtsbeistand forderte von Bloomberg die Erstattung der Anwaltskosten und Schadensersatz für die öffentliche Preisgabe privater Finanzinformationen.
Bloomberg hatte angekündigt, sich gegen Suns Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Wehr zu setzen. Es bleibt unklar, ob Sun weitere rechtliche Schritte einleiten wird.