In Wisconsin liegt ein neuer Gesetzentwurf vor, der Krypto-Aktivitäten von den bestehenden Geldtransfergesetzen ausnehmen soll. Ziel des Assembly Bill 471 ist es, Innovationen zu fördern und regulatorische Unsicherheiten zu reduzieren. Damit will der Staat das Wachstum von Blockchain-basierten Diensten unterstützen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Einzelpersonen und Unternehmen, die sich mit Krypto-Mining, Staking, Blockchain-Softwareentwicklung oder digitalen Asset-Transaktionen befassen, die nicht in eine Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel involviert sind, keine Lizenz des Department of Financial Institutions (DFI) benötigen sollen.
Weiterhin soll das Recht von Personen in Wisconsin geschützt werden, Blockchain-Knoten zu betreiben, Software auf einem Blockchain-Protokoll zu entwickeln, Kryptowährungen an andere Personen zu übertragen und an Staking auf einem Blockchain-Protokoll teilzunehmen.
Staatliche Behörden oder politische Untergliederungen sollen zukünftig nicht mehr die Möglichkeit haben, Personen daran zu hindern, digitale Assets als Zahlungsmittel für legale Waren und Dienstleistungen zu akzeptieren oder digitale Assets mithilfe von Self-Custody- oder Hardware-Wallets zu verwahren.
Weder eine staatliche Behörde noch eine politische Untergliederung darf eine Person daran hindern, digitale Vermögenswerte als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
Der Gesetzentwurf wird von neun Republikanern und einem Demokraten unterstützt und wurde dem ‚Committee on Financial Institutions‘ zur Prüfung überwiesen. Es gibt jedoch auch Bestrebungen von Demokraten, die strengere Regeln für Krypto-Geldautomaten und -Kioske fordern.
Aktuell benötigen Unternehmen in Wisconsin eine Geldtransferlizenz, um lokale Kunden bedienen zu dürfen. Der Gesetzentwurf AB 471 soll diese regulatorische Hürde für bestimmte Krypto-Aktivitäten beseitigen.
Der Gesetzentwurf muss das ‚Committee on Financial Institutions‘ durchlaufen, wo er geprüft, diskutiert und möglicherweise geändert wird, bevor er zur Abstimmung vorgelegt werden kann.




