Sammelklage gegen Salesforce wegen KI-Training

Das Cloud-Computing-Unternehmen Salesforce sieht sich mit einer Sammelklage konfrontiert. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, ihre urheberrechtlich geschützten Bücher ohne Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben. Betroffen sind die xGen KI-Modelle.

Die Klage wurde von den Autorinnen Molly Tanzer und Jennifer Gilmore eingereicht. Sie werfen Salesforce vor, Tausende ihrer Bücher illegal für das Training seiner xGen KI-Modelle zur Sprachverarbeitung verwendet zu haben. Die Klage wurde am 13. Oktober eingereicht.

Die Autorinnen argumentieren, dass Salesforce durch die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ihre Rechte verletzt hat. Sie behaupten, dass Salesforce „Tausende von illegal kopierten Büchern“ für das Training von xGen verwendet hat. Salesforce hat sich bisher nicht zu der Klage geäußert.

Joseph Saveri, der Anwalt der Autorinnen, betonte die Notwendigkeit von Transparenz bei Unternehmen, die urheberrechtlich geschütztes Material für KI-Produkte verwenden. Es sei zudem nur gerecht, dass seine Mandantinnen angemessen entschädigt werden.

In der Klage wird auch auf frühere Aussagen von Salesforce-CEO Marc Benioff verwiesen. Benioff hatte kritisiert, dass KI-Unternehmen „gestohlene“ Trainingsdaten verwenden und dass es „sehr einfach“ wäre, Urheber für ihre Arbeit zu bezahlen.

Die Klage zitiert Benioff mit den Worten, dass Technologieunternehmen wie Salesforce, die das geistige Eigentum von Urheberrechtsinhabern nutzen, diese fair entschädigen sollten.

Diese Klage reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Klagen gegen Technologieunternehmen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für das KI-Training. So einigte sich beispielsweise Anthropic im August auf einen Vergleich in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar in einem ähnlichen Fall.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall gegen Salesforce entwickeln wird. Er verdeutlicht jedoch die zunehmende Bedeutung der Frage, wie KI-Modelle trainiert werden und welche Rechte Urheber an ihren Werken in diesem Zusammenhang haben.