Die kriminelle Nutzung von Kryptowährungen wird immer raffinierter. Europol betont, dass Krypto-Kriminalität die Strafverfolgungsbehörden erheblich belastet. Die Financial Intelligence Unit (FIU) des deutschen Zolls verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen.
Die Nutzung von Kryptowährungen für kriminelle Zwecke ist kein Randphänomen mehr, sondern ein Ausgangspunkt komplexer Ermittlungsansätze. Kriminelle nutzen digitale Transaktionen vermehrt für internationale Geldwäsche, wobei Anlegergelder über digitale Zahlungswege, Bankverbindungen und gefälschte Identitäten verschoben werden.
Europol stellt fest, dass ‚Pig Butchering‘-Betrug und ‚Wrench Attacks‘ – erpresserische Angriffe zur Herausgabe von Krypto-Schlüsseln – zunehmen. Die Strafverfolgungsbehörden stehen vor wachsenden Herausforderungen.
Im Jahr 2024 erreichten die Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen einen neuen Höchststand, wobei rund 8.700 Meldungen mit Krypto-Bezug eingingen. Dies entspricht 3,3 Prozent aller Verdachtsmeldungen.
Die Bekämpfung von Krypto-Geldwäsche erfordert eine stärkere internationale Vernetzung der Ermittlungszusammenarbeit. Europol und andere Institutionen arbeiten an Strategien zur Bekämpfung des Missbrauchs von Krypto-Assets für Finanzkriminalität.
Bestehende Gesetze zur Bekämpfung von Finanzkriminalität können genutzt werden, um Straftaten im Zusammenhang mit Krypto-Assets zu verfolgen und illegale Gelder zurückzugewinnen.
In Deutschland wurde Opfern die Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche erleichtert, da Kryptowährungen nun unter den Begriff ‚Vermögenswerte‘ fallen. Strafverfolgungsbehörden erhalten so mehr Möglichkeiten.
Entgegen der landläufigen Meinung sind Kryptowährungen nicht anonym, sondern bieten Strafverfolgungsbehörden potenziell mehr Informationen als Bargeldtransaktionen, da jede Transaktion auf einer Blockchain protokolliert wird. Krypto ist nicht per se kriminell, wird aber gerne missbraucht.




