Die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) vertritt zunehmend die Ansicht, dass Dienstleistungen im Bereich Bitcoin-Mining unter bestimmten Umständen als Wertpapierangebote einzustufen sind. Dies wurde kürzlich in einer Klage gegen den Gründer einer Bitcoin-Mining-Firma deutlich, die über 48,5 Millionen US-Dollar veruntreut haben soll.
Die SEC reichte am 17. Dezember 2025 Klage gegen Danh C. Vo, Gründer von VBit Technologies Corp., ein. Ihm wird vorgeworfen, unregistrierte Wertpapiere angeboten und erhebliche Kundengelder veruntreut zu haben. Insgesamt sollen über 6.400 Investoren mehr als 95,6 Millionen US-Dollar durch ein angeblich betrügerisches Angebot verloren haben.
VBit bot einen Hosting-Service an, bei dem Kunden Anteile an den Mining-Operationen erwarben. Das Unternehmen betrieb die Mining-Anlagen und zahlte Kunden periodisch Bitcoin aus, basierend auf der erworbenen Rechenleistung. Die SEC argumentiert, dass dies ein Wertpapierangebot darstellt, da Anleger Gewinne erwarteten, die von den Bemühungen Dritter abhingen.
Die SEC beschuldigt Vo zudem, Anleger über das Wesen des Geschäfts und die Verwendung der Gelder getäuscht zu haben. VBit soll nie genügend Mining-Anlagen betrieben haben, um die verkauften Hosting-Verträge zu unterstützen.
Danh C. Vo ist seit 2021 flüchtig, nachdem er das Land verlassen hatte. Dieser Fall reiht sich ein in frühere Aktionen der SEC gegen Mining-Anbieter.
Im Dezember 2015 erhob die SEC Anklage gegen Homero Joshua Garza und seine Unternehmen GAW Miners und ZenMiner. Ihnen wurde vorgeworfen, ein Schneeballsystem betrieben zu haben, indem sie Anteile an angeblichen Bitcoin-Mining-Operationen (sogenannte „Hashlets“) verkauften, ohne die versprochene Rechenleistung zu liefern.
Anleger zahlten für nie existierende Rechenleistung, und die ‚Renditen‘ stammten aus den Einnahmen neuer Investoren, was typisch für ein Schneeballsystem ist.
Die SEC erwirkte im Juni 2017 ein Versäumnisurteil über 11,38 Millionen US-Dollar gegen GAW Miners und ZenMiner. Garza bekannte sich schuldig und wurde später zu einer Haftstrafe verurteilt sowie zur Rückzahlung von über 9 Millionen US-Dollar verpflichtet.
Diese Fälle verdeutlichen die Haltung der SEC, dass Angebote im Krypto-Mining, insbesondere wenn Anleger auf externe Bemühungen zur Gewinnerzielung angewiesen sind, als Wertpapiere gelten und Registrierungspflichten unterliegen.




