Arizona: Neue Gesetze zur Krypto- und Blockchain-Besteuerung

Der US-Bundesstaat Arizona verfolgt weiterhin seine Strategie, ein führendes Zentrum für digitale Innovation zu werden. Jüngst wurden Gesetzesvorschläge eingebracht, die eine Befreiung von Steuern auf Kryptowährungen und Blockchain-Transaktionen vorsehen. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Akzeptanz und Nutzung digitaler Assets haben.

Senatorin Wendy Rogers hat mehrere Gesetzentwürfe vorgelegt, darunter Senate Bill 1044 (SB 1044), das virtuelle Währungen von der Besteuerung ausnehmen soll. Ein weiterer Vorschlag, Senate Bill 1370 (SB 1370), zielt darauf ab, Steuern auf die Blockchain-Technologie und Kryptowährungen generell zu verbieten. Sollten diese Gesetze verabschiedet werden, könnten sie eine staatliche Umsatzsteuerbefreiung für Krypto-Käufe und die Nutzung von Krypto für Waren und Dienstleistungen bedeuten. Auch eine Befreiung von der Grundsteuer für Blockchain-basierte Vermögenswerte wie NFTs und digitale Wallets wird angestrebt.

Zusätzlich könnten Einnahmen aus Krypto-Mining und Staking von der staatlichen Einkommensteuer befreit werden, was Arizona für Miner attraktiv machen könnte. Für Blockchain-Unternehmen im Staat könnten sich auch Erleichterungen bei der Unternehmenssteuer ergeben, indem Forschungs- und Entwicklungskosten im Zusammenhang mit Krypto-Technologie ohne steuerliche Nachteile abgezogen werden können.

Mit diesen Maßnahmen strebt Arizona danach, ein attraktiver Standort für Miner, Web3-Startups und Blockchain-Unternehmen zu werden.

Arizona hat in der Vergangenheit bereits pro-Krypto-Gesetze verabschiedet, darunter die Anerkennung von Smart Contracts. Ein früheres Vorhaben, die Zahlung von Steuern mit Kryptowährungen zu ermöglichen, wurde 2018 im Senat genehmigt, jedoch später modifiziert, sodass das Finanzministerium lediglich die Prüfung alternativer Zahlungsformen vorsah.

Am 7. Mai 2025 unterzeichnete Gouverneurin Katie Hobbs das House Bill 2749 (HB2749). Dieses Gesetz aktualisiert die Regelungen für nicht beanspruchtes Eigentum und schafft einen Prozess für den Umgang mit digitalem Vermögen. Es etabliert einen Reservefonds für Bitcoin und digitale Vermögenswerte, der zukünftig genutzt werden kann. Qualifizierte Depotbanken dürfen diese Vermögenswerte staken, um Belohnungen oder Airdrops zu erhalten, die in den Fonds eingezahlt werden.

Bereits seit dem 1. Januar 2023 können „Gas Fees“ von Steuerzahlern abgezogen werden und Airdrops sind auf staatlicher Ebene nicht steuerpflichtig, was sich von der aktuellen Bundesgesetzgebung unterscheidet. Ein Gesetzentwurf zur strategischen Bitcoin-Reserve (SB1025), der öffentlichen Fonds eine Investition von bis zu 10 Prozent in virtuelle Währungen erlaubt hätte, wurde im Mai 2025 von der Gouverneurin mit einem Veto belegt.