DZ Bank: MiCAR-Zulassung für Kryptohandel über Volksbanken

Die DZ Bank hat Ende Dezember 2025 die MiCAR-Zulassung von der BaFin für den Handel mit Kryptowerten erhalten. Dies ebnet den Weg für die Einführung der Plattform „meinKrypto“, über die Volks- und Raiffeisenbanken ihren Privatkunden den Handel mit digitalen Assets ermöglichen können.

Die neu zugelassene Kryptoplattform „meinKrypto“ wurde in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister Atruvia entwickelt und ist als Wallet direkt in die VR Banking App integriert. Das Angebot richtet sich gezielt an „Selbstentscheider“ und beinhaltet keine Anlageberatung zu Kryptowerten.

Zum Start können Kunden Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), Litecoin (LTC) und Cardano (ADA) handeln. Die Verwahrung übernimmt die Börse Stuttgart Digital, die Ausführung erfolgt über die EUWAX AG.

Jede Genossenschaftsbank hat die Möglichkeit, „meinKrypto“ individuell in ihr Angebot aufzunehmen. Hierfür ist eine eigene MiCAR-Notifizierung bei der BaFin durch die jeweilige Bank erforderlich. Eine Studie des Genoverbandes zeigt, dass mehr als ein Drittel der Banken plant, diese Krypto-Lösung in den kommenden Monaten einzuführen.

Die MiCAR-Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines europaweit einheitlichen rechtlichen Rahmens für Kryptowerte und -dienstleistungen. Sie bietet Finanzinstituten eine klare regulatorische Grundlage für ihre Aktivitäten in diesem wachsenden Marktsegment.

Bereits im Juni 2023 beantragte die DZ Bank eine Kryptoverwahrlizenz, um institutionellen Kunden den Zugang zu Kryptowährungen zu erleichtern und eine Plattform für digitale Finanzinstrumente zu etablieren.