Niederlande: Krypto-Steuer ab 2028 – Auch unrealisierte Gewinne

Ab 2028 planen die Niederlande eine bedeutende Änderung ihrer Vermögensbesteuerung (Box 3), die auch unrealisierte Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin erfassen soll. Diese Reform, ausgelöst durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, markiert einen Übergang von einer fiktiven Renditeberechnung zu einer Besteuerung tatsächlicher Erträge.

In den Niederlanden werden Kryptowährungen wie Bitcoin unter die Box 3 der Einkommensteuer gefasst. Bisher galt hier keine Spekulationssteuer auf Wertsteigerungen beim Verkauf, sondern eine fiktive Rendite auf den Wert zum 1. Januar des Steuerjahres wurde besteuert.

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 24. Dezember 2021 erklärte die pauschale Besteuerung für rechtswidrig, wenn der tatsächliche Ertrag niedriger ist.

Die geplante Reform ab 2028 sieht vor, dass Anleger Steuern auf die jährliche Wertentwicklung ihrer Krypto-Assets zahlen müssen, auch wenn diese nicht verkauft werden. Die Besteuerung basiert dann auf dem Wertzuwachs zwischen Jahresbeginn und Jahresende.

Für die Übergangszeit bis 2028 werden die pauschalen Renditesätze angepasst, um die tatsächliche Rendite besser abzubilden. Im Jahr 2024 werden für Anlagen und sonstige Vermögenswerte, einschließlich Kryptowährungen, fiktive Renditesätze von 6,04 Prozent angesetzt. Der Steuertarif in Box 3 beträgt 36 Prozent.

Für Bankguthaben wird 2024 ein fiktiver Ertrag von 1,03 Prozent, für Schulden 2,47 Prozent angesetzt. Dies ist Teil des Gesetzes „Wet werkelijk rendement Box 3“.