Die Niederlande bereiten eine grundlegende Steuerreform für die Vermögensbesteuerung vor, die ab dem 1. Januar 2028 in Kraft treten soll. Kernpunkt ist die Besteuerung von unrealisierten Gewinnen aus Kapitalanlagen, was bei Anlegern Sorgen auslöst.
Die geplante Reform zielt darauf ab, das System der Box 3 grundlegend zu überarbeiten. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Niederlande aus dem Jahr 2021, das das bisherige System als verfassungswidrig einstufte, wird nun auf die Besteuerung der tatsächlichen Rendite umgestellt. Bis zur vollständigen Einführung im Jahr 2028 gilt eine Übergangsregelung mit einem Steuersatz von 36% auf pauschale Renditesätze für Bankguthaben und sonstige Vermögenswerte.
Das neue System ab 2028 erfasst sowohl realisierte Erträge als auch unrealisierte Wertsteigerungen von Vermögenswerten wie Aktien, Anleihen, Fonds und Kryptowährungen.
Ab 2028 werden Anleger jährlich auf die Wertsteigerung ihrer Anlagen Steuern zahlen müssen, auch wenn diese nicht verkauft wurden. Die Berechnung erfolgt durch den Vergleich des Vermögenswertes zu Beginn und Ende des Steuerjahres. Ein Steuersatz von 36% ist für positive Nettoerträge über einem Freibetrag von 1.800 Euro pro Person vorgesehen. Steuerliche Verluste können in zukünftige Jahre vorgetragen werden.
Diese Neuerung birgt das Risiko der Kapitalflucht. Experten warnen vor ‚illiquiden Steuerlasten‘, da Anleger Steuern auf Gewinne zahlen müssen, die noch nicht realisiert wurden. Dies könnte dazu führen, dass Investoren gezwungen sind, Vermögenswerte zu verkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen. Es wird befürchtet, dass wohlhabende Personen ihr Kapital ins Ausland verlagern könnten, um der Besteuerung von Buchgewinnen zu entgehen.
Im Gegensatz zu den Plänen in den Niederlanden werden in Deutschland unrealisierte Gewinne derzeit nicht besteuert. Gewinne aus Kryptowährungen sind in Deutschland nach einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei.




