UK-Urteil: Virtuelles Gold ist Eigentum – Folgen für Krypto

Ein wegweisendes Urteil des britischen Berufungsgerichts hat entschieden, dass virtuelles Gold aus dem Online-Spiel RuneScape rechtlich als Eigentum gilt. Dies ist von großer Bedeutung für Fälle, bei denen virtuelle Währungen gestohlen werden, und könnte weitreichende Folgen für die gesamte Videospielindustrie haben.

Im Kern des Falls steht der Diebstahl von rund 705 Milliarden Goldstücken aus RuneScape, was einem Wert von schätzungsweise 750.000 US-Dollar entspricht. Dies geschah durch einen ehemaligen Mitarbeiter des Entwicklerstudios Jagex, der sich Zugang zu zahlreichen Spielerkonten verschaffte. Das gestohlene Gold wurde anschließend außerhalb des Spiels gegen Bitcoin und Fiat-Währung verkauft.

Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Goldstücke Vermögenswerte sind, die einen feststellbaren Geldwert haben und gehandelt werden können.

Das Gericht hob eine frühere Entscheidung auf, die besagte, dass das virtuelle Gold kein Eigentum sei, da es unendlich verfügbar sei. Richter verglichen die unbegrenzte Verfügbarkeit mit der von Büroklammern, die ebenfalls als Eigentum gelten, obwohl sie leicht herzustellen sind.

Die Richter legten den „Theft Act 1968“ weit aus und kamen zu dem Schluss, dass auch nicht-physische Güter, die üblicherweise als stehlbar gelten, unter die Eigentumsdefinition fallen. Dieses Urteil ermöglicht es somit, bei Diebstahl von RuneScape-Gold rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Definition von Eigentum im Strafrecht muss weit genug gefasst sein, um auch digitale Güter wie virtuelle Währungen zu umfassen.

Das Urteil vom 14. Januar (2026) markiert einen bedeutenden Schritt in der rechtlichen Anerkennung digitaler Vermögenswerte und könnte die Handhabung von In-Game-Währungen und virtuellen Gütern in der Videospielbranche nachhaltig beeinflussen.