Das Superior Court von Los Angeles County kämpft mit einem wachsenden Rückstand bei Gerichtsverfahren. Um Abhilfe zu schaffen, wird im Rahmen eines Pilotprogramms die künstliche Intelligenz „Learned Hand“ eingesetzt. Diese KI soll Richtern als „richterlicher Souschef“ zur Seite stehen, um die Effizienz zu steigern und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
Ein Dutzend Zivilrichter in Los Angeles County nimmt an dem Pilotprogramm teil, das im Februar dieses Jahres gestartet wurde. Die Software „Learned Hand“ analysiert umfangreiche Schriftsätze, organisiert Beweismittel und erstellt Entwürfe für vorläufige Entscheidungen. Sogar der Schreibstil eines Richters kann von der KI übernommen werden, um maßgeschneiderte Entwürfe zu generieren. Ziel ist es, Richter von administrativen Aufgaben zu entlasten und ihnen mehr Zeit für rechtliche Analysen zu verschaffen. Das Tool wird bereits in Gerichtssystemen in zehn US-Bundesstaaten eingesetzt.
„Wir sehen in der Technologie ein kritisches Mittel für ein unterbesetztes Gerichtssystem, das mit einer Arbeitslastkrise zu kämpfen hat.“
Erste Prognosen deuten auf erhebliche Einsparungen von Mitarbeiterstunden hin, wobei auch komplexere Anhörungen schneller angesetzt werden könnten. Das Pilotprogramm läuft bis Anfang 2027 und kostet über 300.000 US-Dollar.
Die Sicherheit und Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidungsfindung werden durch verschiedene Maßnahmen gewährleistet. Richter müssen von „Learned Hand“ generierte Entwürfe prüfen und bearbeiten. Kalifornien hat mit der Regel 10.430 Schutzmaßnahmen eingeführt, die die Übermittlung vertraulicher Daten an öffentliche Modelle verbieten und den Einsatz zugelassener Modelle auf sicheren Infrastrukturen vorschreiben. Der Einsatz von KI muss offengelegt, menschliche Überprüfung gewährleistet und auf Voreingenommenheit geprüft werden.
Trotz dieser Vorkehrungen gibt es Bedenken in der Rechtsgemeinschaft. Mögliche Fehler der KI, sogenannte „Halluzinationen“, und eine mögliche Erosion des öffentlichen Vertrauens werden diskutiert. Es besteht die Sorge, dass vorläufige Beschlüsse den Richter unbewusst beeinflussen könnten. Derzeit besteht keine Pflicht zur Offenlegung der Nutzung der Software durch Richter.




