Nach einem zweijährigen Rechtsstreit müssen die Krypto-Konkurrenten Grayscale und Osprey auf gerichtliche Anordnung hin eine Einigung finden. Es geht um unlauteren Wettbewerb und irreführende Werbung im Kampf um den lukrativen Bitcoin-ETF-Markt.
Der seit über zwei Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen den Asset-Managern Grayscale und Osprey nähert sich einem potenziellen Ende. Ein Gericht in Connecticut hat die Parteien angewiesen, innerhalb von 45 Tagen eine Einigung zu erzielen. Kern des Konflikts sind Vorwürfe von Osprey bezüglich unfairer Handelspraktiken und irreführender Werbung durch Grayscale im Zusammenhang mit dem Grayscale Bitcoin Trust (GBTC) und dessen potenzieller Umwandlung in einen Bitcoin-ETF. Diese Entwicklung markiert eine signifikante Wendung in einer Auseinandersetzung, die den jungen Markt für Kryptowährungen prägt.
Die Auseinandersetzung eskalierte im Januar 2023, als Osprey Funds Klage gegen Grayscale Investments einreichte. Der Vorwurf: Täuschung von Investoren durch die suggerierte, nahezu sichere Umwandlung des GBTC in einen ETF, obwohl die regulatorische Genehmigung durch die SEC keineswegs gesichert war. Osprey argumentierte, diese Praxis habe Grayscale einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft und Ospreys eigenen Marktanteil im aufkeimenden Bitcoin-ETF-Sektor geschmälert. Es ging explizit nicht um die Sicherheitstransaktionen an sich, sondern um die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Werbung.
Osprey behauptete, Grayscale habe Anleger durch falsche Werbung getäuscht, indem suggeriert wurde, der GBTC würde in einen ETF umgewandelt, obwohl keine Genehmigung gesichert war.
Im Februar 2025 fällte Richter Mark Gould vom Superior Court of Connecticut zunächst ein Urteil zugunsten von Grayscale. Er begründete dies damit, dass Ospreys Vorwürfe unter die Ausnahmeregelung des Connecticut Unfair Trade Practices Act (CUTPA) für Sicherheitstransaktionen fielen. Zudem merkte er an, dass Osprey und Grayscale zum Zeitpunkt der Klageeinreichung die einzigen Anbieter von Trust-basierten Bitcoin-Produkten mit Ticker-Exposure waren. Diese Entscheidung schien den Fall zunächst abzuschließen, doch Osprey legte umgehend Berufung ein.
Osprey kritisierte das Urteil scharf und beantragte am 10. Februar 2025 eine erneute Befassung. Die Argumentation: Die Entscheidung sei voreilig vor Abschluss der Beweisaufnahme gefallen und die CUTPA-Ausnahme sei zu weit ausgelegt worden. Osprey bekräftigte, dass der Fokus auf irreführender Werbung liege, die zu unlauterem Wettbewerb führte und Ospreys Marktposition direkt beschädigte. Bereits im Juli 2024 hatte Osprey einen Vergleich über knapp 2 Millionen US-Dollar angeboten, den Grayscale jedoch ausschlug.
Die jüngste gerichtliche Anordnung zur Einigung binnen 45 Tagen erzwingt nun eine Lösung. Ungeachtet dessen erhielt Grayscale im Januar 2024 die SEC-Genehmigung zur Umwandlung des GBTC in einen Spot-ETF, nachdem sie ein separates Verfahren gegen die SEC gewonnen hatten. Dies ändert jedoch nichts an Ospreys Kernvorwurf bezüglich der unfairen Werbepraktiken in der Zeit davor. Parallel verfolgt Osprey eigene Pläne und hat die Umwandlung seines Osprey Bitcoin Trust (OBTC) in einen Spot-ETF bei der SEC beantragt.
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit transparenter Kommunikation und fairer Wettbewerbsbedingungen im Finanzsektor, insbesondere im dynamischen Kryptomarkt. Die nun erzwungene Einigung könnte präzedenzfallähnliche Wirkung für zukünftige Auseinandersetzungen im Bereich der Krypto-ETFs haben. Für Marktteilnehmer unterstreicht der Fall die Bedeutung sorgfältiger Werbepraktiken und die wachsende Aufmerksamkeit von Gerichten und Aufsichtsbehörden für unlauteren Wettbewerb. Die Entwicklung bleibt für Investoren und Emittenten gleichermaßen relevant.