Ein bitterer Rückschlag für Bitcoin SV (BSV) Investoren: Das UK Court of Appeal hat ihre milliardenschwere Schadensersatzklage gegen die Kryptobörse Binance abgewiesen. Der Streit entzündete sich an der Delisting von BSV im Jahr 2019 und wirft Fragen über die Verantwortung von Börsen und die Pflicht zur Schadensminderung auf.
Dieser Rechtsstreit hat seine Wurzeln in der Delisting von BSV von der Binance-Plattform im April 2019. Binance begründete die Entscheidung mit Bedenken hinsichtlich des Schöpfers von BSV, Craig Wright, und seinen umstrittenen Behauptungen, der anonyme Gründer von Bitcoin zu sein. Diese Delisting war der Auslöser für die Klage der Investoren, die darin einen erheblichen Schaden für ihre Anlagen sahen.
Die BSV-Investoren argumentierten, dass diese Delisting zu einem permanenten und irreversiblen Verlust des Wertes ihrer Investitionen geführt hat. Sie behaupteten, dass ohne die Delisting BSV zu einer erstklassigen Kryptowährung wie Bitcoin aufgestiegen wäre. Ihre Anwälte, angeführt von John Wardell KC, betonten, dass die Delisting BSV die Möglichkeit genommen hat, als Top-Kryptowährung zu konkurrieren und ihren Marktwert vollständig zu entfalten.
Aufgrund der Delisting gab es Schäden, die bis heute anhalten. Ohne die Delisting wäre BSV eine erstklassige Währung wie Bitcoin.
Im Juli 2024 wies das UK Competition Appeal Tribunal einen Teil der Klage der Investoren ab. Es entschied, dass die meisten BSV-Halter ihre Verluste durch den Handel mit anderen Kryptowährungen nach der Delisting hätten mindern können. Dieser Entscheidung zufolge sollten die Investoren die Marktmitigationsregel anwenden, um ihre Verluste zu minimieren. Dies stellte bereits eine erste Hürde für die Kläger dar.
Vor dem UK Court of Appeal versuchten die BSV-Investoren, ihre „loss of chance“ (Verlust der Chance)-Klage wieder aufzunehmen, die von dem Tribunal abgewiesen worden war. Diese Klage basierte auf der Annahme, dass BSV, ohne die Delisting, den gleichen Wert wie Bitcoin im Juli 2022 erreicht hätte. Daraus leiteten sie Schadensersatzansprüche von über 13 Milliarden US-Dollar ab.
Allerdings wies der Court of Appeal diese Forderung erneut ab. Das Gericht stellte fest, dass solche Schadensersatzansprüche rechtlich nicht anwendbar seien. Binances Verteidigung, vertreten durch Brian Kennelly KC, argumentierte, dass die Kryptowährung immer ein leicht handelbares Vermögenswert gewesen sei und die Investoren ihre Verluste durch den Handel mit anderen Kryptowährungen hätten mindern können. Sie sahen keine Grundlage für die milliardenschwere Klage.
Die Entscheidung des UK Court of Appeal hat weitreichende Auswirkungen auf den Kryptomarkt und die Beziehungen zwischen Kryptobörsen und Investoren. Sie unterstreicht die Bedeutung der Marktmitigationsregel und die Verantwortung der Investoren, ihre Verluste durch angemessene Handlungen zu minimieren. Für die BSV-Investoren bedeutet diese Ablehnung eine erhebliche Enttäuschung.
Diese Entscheidung dient als wichtiger Präzedenzfall für zukünftige Rechtsstreitigkeiten im Kryptobereich. Sie zeigt die Notwendigkeit klarer Regeln auf.