Stell dir vor, du kaufst deinen nächsten Burger einfach mit Bitcoin. Klingt nach Zukunft, oder? Doch was viele vergessen: Hinter dieser scheinbaren Einfachheit verbirgt sich ein komplexes steuerliches Minenfeld. Wer hier nicht aufpasst, riskiert böse Überraschungen vom Finanzamt.
Immer mehr Unternehmen, wie etwa Steak ’n Shake, ermöglichen das Bezahlen mit Kryptowährungen. Während der Kauf eines Burgers oder anderer Waren mit Bitcoin auf den ersten Blick bequem und futuristisch erscheint, lauern im Hintergrund komplexe steuerliche Hürden, die Krypto-Nutzer dringend beachten sollten. Es ist nicht einfach nur ein Tauschmittel, sondern birgt steuerliche Fallstricke, die bei Unwissenheit teuer werden können.
In Deutschland gelten Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero als „sonstige Wirtschaftsgüter“ und unterliegen damit den gleichen Steuerregeln wie etwa Sammlerstücke oder Gold.
Dieses steuerliche Verständnis wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) Anfang 2023 weiter gefestigt. Die Finanzrichter stellten klar, dass Kryptowährungen trotz ihrer digitalen Natur wirtschaftliche Vorteile darstellen und somit steuerpflichtig sind. Das Argument, es handle sich nur um Algorithmen und nicht um richtige Wirtschaftsgüter, wurde damit eindeutig abgewiesen. Wer also denkt, Krypto sei steuerlich ein „Niemandsland“, irrt.
Der Verkauf oder der Umtausch von Krypto in Fiat oder andere Güter kann steuerpflichtig sein. Entscheidend sind die Haltefrist und der erzielte Gewinn. Wenn Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert werden, unterliegen die Gewinne der Einkommensteuer.
Die einjährige Spekulationsfrist ist entscheidend. Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, profitiert von kompletter Steuerfreiheit auf die Veräußerungsgewinne in Deutschland.
Es gibt allerdings auch steuerfreie Grenzen, die ihr kennen solltet. Bis zum Steuerjahr 2023 lag die Freigrenze bei 600 Euro. Das bedeutet, Gewinne waren erst über 600 Euro steuerpflichtig. Ab dem Steuerjahr 2024 wird diese Freigrenze auf 1.000 Euro angehoben. Das ist eine wichtige Erhöhung für kleinere Gewinne aus kurzfristigen Trades oder Umtäuschen.
Um den Fiskus zufriedenzustellen und Nachfragen zu vermeiden, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Ihr müsst den Anschaffungspreis und den exakten Anschaffungszeitpunkt eurer Kryptowährungen nachweisen können. Belege und Transaktionsdaten sind unverzichtbar, um bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt die steuerfreien oder steuerpflichtigen Gewinne korrekt darzulegen. Ohne saubere Aufzeichnungen wird es schwierig.
Das Verschweigen oder die falsche Deklaration von Krypto-Gewinnen kann ernsthafte Konsequenzen haben. Neben teuren Nachzahlungen und Strafzinsen können in schweren Fällen sogar strafrechtliche Maßnahmen drohen. Es ist daher dringend ratsam, sich bei Unsicherheiten an eine auf Krypto spezialisierte Steuerberatung zu wenden, um wirklich sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen erfüllt sind.
Zurück zum Beispiel mit dem Burger-Kauf: Dies ist steuerlich gesehen ein Umtauschvorgang. Ihr tauscht den Wert eurer Kryptowährung gegen eine Ware. Dieser Umtausch wird wie ein Verkauf behandelt. Haltet ihr den Bitcoin weniger als ein Jahr, ist der Gewinn steuerpflichtig, sofern er die Freigrenze (600/1000 Euro) übersteigt. Ohne Dokumentation ist der Nachweis des Gewinns schwierig.