Der geplante digitale Euro wirft komplexe Fragen hinsichtlich des Datenschutzes auf. Während die Europäische Zentralbank (EZB) ein hohes Maß an Privatsphäre verspricht, das Bargeld ähneln soll, stellen die Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche eine erhebliche Herausforderung dar. Die Balance zwischen diesen Zielen ist der schwierigste politische Kompromiss.
Der digitale Euro soll als digitale Zentralbankwährung (CBDC) das Bargeld und andere Zahlungsmittel ergänzen und eine europäische Alternative zu global dominierten Zahlungssystemen darstellen. Die EZB betont das Ziel einer bargeldähnlichen Privatsphäre, was jedoch im Konflikt mit den Notwendigkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung steht.
Ein Gutachten deutet auf machbare anonyme Offline-Nutzung hin, bei der nur Zahler und Empfänger Details kennen. Dies wäre selbst für die Hausbank nicht einsehbar, mit einer Obergrenze zur Missbrauchsverhinderung.
Für Online-Transaktionen ist vollständige Anonymität schwieriger zu gewährleisten. Das Eurosystem soll bei diesen Transaktionen keine direkten Rückschlüsse auf Nutzeridentitäten ziehen können, da nur pseudonymisierte Daten verfügbar wären. Finanzintermediäre erhalten nur Zugriff auf Daten, die zur Einhaltung von EU-Rechtsvorschriften, wie AML/CFT, zwingend erforderlich sind. Eine kommerzielle Datennutzung durch Intermediäre erfordert ausdrückliche Zustimmung der Nutzer.
Datenschutzexperten äußern Bedenken hinsichtlich potenzieller Risiken für die Privatsphäre, Überwachung und Datensicherheit. Sie betonen die Notwendigkeit, Datenschutz und Grundrechte von Beginn an in die Planung einzubeziehen, um das Vertrauen der Bürger zu sichern. Die weitreichenden Implikationen des digitalen Euro erfordern eine umfassende politische Debatte.
Die Europäische Zentralbank hat die Vorbereitungsphase für den digitalen Euro Ende Oktober 2025 abgeschlossen. Eine rechtliche Grundlage wird frühestens 2026 erwartet, gefolgt von einer möglichen Pilotphase ab Mitte 2027 und einer Einführung im Jahr 2029.




