Dubai positioniert sich als Hub für die Tokenisierung von Realweltvermögenswerten (RWAs). Die VARA hat neue, klare Regeln veröffentlicht, die Emittenten und Händlern einen regulierten Rahmen bieten. Erfahre, warum dies ein Game Changer für die institutionelle Akzeptanz von Blockchain sein könnte.
Am 19. Mai 2023 hat die Virtual Asset Regulatory Authority (VARA) in Dubai ihre überarbeiteten Richtlinien für Anbieter Virtueller Vermögenswerte (VASPs) publiziert. Diese signifikante Aktualisierung klärt nicht nur generelle Punkte, sondern liefert spezifische Vorgaben für die Tokenisierung von Realweltvermögenswerten (RWAs). Die VARA ist die alleinige Aufsichtsbehörde für Virtuelle Vermögenswerte in Dubais Freihandelszonen und auf dem Festland. Die Änderungen stärken die Überwachungsmechanismen und sorgen für Konsistenz bei den Aktivitäts-basierten Regeln. Ein Kernpunkt ist die Klärung der Regeln für RWA-Token.
Die aktualisierten Regeln regeln die Ausgabe und Verteilung von RWA-Tokens nunmehr klar, was die Tokenisierung regulatorische Realität in Dubai macht.
Irina Heaver, Partnerin bei NeosLegal in den VAE, hebt hervor, dass das Ausgeben und Listen von RWA-Token auf sekundären Märkten keine theoretische Möglichkeit mehr ist, sondern eine regulatorische Realität in Dubai. Sie zieht Parallelen zu früheren Security Token Offerings (STOs), die versuchten, Wertpapiere zu tokenisieren. Diese STOs scheiterten oft an mangelnder regulatorischer Klarheit, fehlenden Handelsplätzen, geringem institutionellem Interesse und fehlender Liquidität. Die neuen VARA-Regeln adressieren genau diese Schwachstellen.
Heaver betrachtet RWA-Token als die nächste fundamentale Ebene für die Akzeptanz von Blockchain und virtuellen Vermögenswerten durch institutionelle Investoren. Die VARA klassifiziert diese Token als Asset-Referenced Virtual Assets (ARVA)-Token. Regulierungsbehörden in Dubai erlauben jetzt regulierten Börsen und Maklern, ARVA-Token zu vertreiben und zu listen. Dies überwindet eine Hürde, die beispielsweise in der Schweiz besteht, wo die Token-Emission zwar möglich ist, der sekundäre Handel aber oft unreguliert bleibt.
ARVA-Token sind unter dubaischem Recht definiert als Token, die direkte oder indirekte Eigentumsrechte an Realweltvermögenswerten repräsentieren, Einkommensansprüche gewähren und ihren Wert durch Bezugnahme auf RWAs stabil halten. Sie sind durch RWAs abgesichert, kollektiviert oder stellen eine derivative, verpackte oder fraktionierte Version dar. Emittenten müssen spezifische Anforderungen erfüllen, um ARVA-Token auszugeben.
Zu den Anforderungen für Emittenten zählen eine Kategorie 1 Virtual Asset Issuance-Lizenz, ein umfassendes White Paper und ein Risikodisklosureschreiben. Zudem sind ein Mindestkapital von 1,5 Millionen UAE Dirham (etwa 408.000 USD) oder 2% der Reservevermögenswerte sowie monatliche unabhängige Prüfungen obligatorisch. Die Emittenten unterliegen einer laufenden Aufsicht durch die VARA. Diese klaren Regeln ermöglichen einen praktikablen Weg von der Theorie zur Umsetzung.
Die VARA schafft mit diesen Regulierungen Klarheit und bietet der Branche einen durchsetzbaren Weg, die Tokenisierung von Realweltvermögenswerten von der Theorie in die Praxis zu überführen.
Die Klärung der Regeln für RWA-Token in Dubai könnte eine neue Ära der Tokenisierung einleiten, die über die traditionellen Grenzen der Kryptoindustrie hinausgeht. Durch ein reguliertes Umfeld für Emission und Handel eröffnet die VARA neue Möglichkeiten für Investoren und Emittenten. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Integration von Blockchain in die traditionelle Finanzwelt.