Die Europäische Union nimmt die Blockchain-Technologie ins Visier. Neue Richtlinien des EDSA sollen den Zugriff auf Daten auf Blockchains strenger regeln. Bereitet euch auf signifikante Änderungen vor.
In der immer komplexer werdenden digitalen Welt, in der Technologien wie Blockchain und Web3 zunehmend an Bedeutung gewinnen, steht die Europäische Union vor der Herausforderung, diese Innovationen mit strengen Datenschutzbestimmungen in Einklang zu bringen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat kürzlich Leitlinien veröffentlicht, die den Einsatz von Blockchain-Technologien im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten regeln. Diese Richtlinien sind ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Vorteile der Blockchain-Technologie genutzt werden können, ohne die Rechte und Freiheiten der Bürger zu gefährden.
Blockchain-Technologien sind durch ihre dezentrale und unveränderliche Natur gekennzeichnet. Diese Merkmale ermöglichen es, Daten auf eine Weise zu speichern und zu verwalten, die bisher nicht möglich war.
Blockchain-Lösungen bieten ein hohes Maß an Vertrauen und Integrität, da sie es ermöglichen, dass Menschen und Organisationen, die sich möglicherweise nicht kennen oder einander nicht vertrauen, sich gemeinsam auf Informationen einigen und diese dauerhaft aufzeichnen, ohne dass eine Drittautorität erforderlich ist.
Jedoch bringt diese Technologie auch signifikante Herausforderungen im Hinblick auf den Datenschutz mit sich. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die 2018 in Kraft trat, legt strenge Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Eine der zentralen Anforderungen der DSGVO ist das Recht auf Löschung von Daten, was direkt im Widerspruch zu der unveränderlichen Natur von Blockchains steht. In Blockchains können Daten konzeptionell nur durch das Hinzufügen neuer Informationen aktualisiert werden, aber nicht rückwirkend korrigiert oder gelöscht werden.
Um diese Konflikte zu lösen, hat der EDSA spezifische Richtlinien erlassen, die den Einsatz von Blockchain-Technologien im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen der EU sicherstellen sollen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte dieser Richtlinien: Grundsätzlich sollte die Speicherung personenbezogener Daten in einer Blockchain vermieden werden, wenn dies im Widerspruch zu den Datenschutzgrundsätzen steht.
Der EDSA betont, dass die Speicherung solcher Daten nur dann erfolgen sollte, wenn es unbedingt notwendig ist und alternative Lösungen nicht zur Verfügung stehen.
Die Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Informationen mit Blockchain sollten bereits in der Konzeptionsphase festgelegt werden. Organisationen, die Blockchain-Technologien einsetzen, müssen vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wenn die Nutzung der Blockchain voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt.
Die neuen Richtlinien des EDSA und die umfassende Strategie der EU für Blockchain und Web3 zeigen, dass Europa bestrebt ist, eine führende Rolle in der Entwicklung und Nutzung dieser Technologien zu übernehmen, während gleichzeitig die europäischen Werte und Vorschriften gewahrt werden. In der Zukunft wird es wichtig sein, dass die Entwicklung und der Einsatz von Blockchain-Technologien kontinuierlich überwacht und angepasst werden.