EU führt neue Krypto-Datenaustauschregeln ein

Die Europäische Union verschärft die Regeln für den Krypto-Sektor. Neue Datenaustauschregeln für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) sollen Transparenz erhöhen und Geldwäsche bekämpfen. Die Regeln erweitern die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8).

Die neuen DAC8-Regeln verpflichten Krypto-Firmen, Transaktionen und Bestände ab dem 1. Januar 2026 in einem standardisierten digitalen Format zu melden. Die EU legt technische Regeln fest, einschließlich neuer Standardformulare und eines einheitlichen computergestützten Meldeformats. Außerdem wird ein detailliertes Krypto-Asset-Betreiberregister eingerichtet. Jeder meldende Krypto-Betreiber erhält eine 10-stellige Identifikationsnummer.

Die sogenannte ‚Travel Rule‘ (Transfer of Funds Regulation, TFR) wird auf Krypto-Transaktionen über 1.000 € ausgeweitet. Sie erfordert die Identifizierung sowohl des Absenders als auch des Empfängers. Benutzer können auch aufgefordert werden, das Eigentum an ihren privaten Wallets zu verifizieren.

Die ‚Travel Rule‘, die bereits am 30. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, wird auf Krypto-Transaktionen über 1.000 € ausgeweitet und erfordert die Identifizierung.

Die neuen Regeln arbeiten mit der Markets in Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) und den kommenden Anti-Geldwäsche-Bestimmungen zusammen. Große Krypto-Betreiber müssen detaillierte Kundenprüfungen durchführen, verdächtige Aktivitäten melden und den Energieverbrauch ihrer Betriebe offenlegen. Die MiCA-Verordnung (Verordnung 2023/1114) soll Anleger schützen und die Finanzstabilität wahren.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) könnte die direkte Aufsicht über große grenzüberschreitende Börsen und Clearingstellen erhalten. Kleinere Finanzzentren wie Luxemburg, Malta und Irland kritisieren den Plan, der ESMA die direkte Aufsicht zu übertragen.

Es gibt Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, da die Regulierungsbehörden einen umfassenderen Zugriff auf Benutzerdaten erhalten.