Ab dem 1. Januar 2026 treten in der EU neue, weitreichende Steuertransparenzregeln für Krypto-Assets in Kraft. Die sogenannte DAC8-Richtlinie zielt darauf ab, Steuerhinterziehung bei digitalen Vermögenswerten zu bekämpfen und sieht bei Nichteinhaltung drastische Konsequenzen vor, darunter die Beschlagnahme von Krypto-Vermögen. Diese Neuregelung soll die steuerliche Behandlung von Krypto-Assets denen traditioneller Finanzprodukte angleichen und die Transparenz deutlich erhöhen, was für Nutzer und Dienstleister gleichermaßen gravierende Änderungen mit sich bringt.
Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Steuerfragen (DAC8) ist die achte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und stärkt den automatischen Informationsaustausch über Krypto-Assets zwischen den Mitgliedstaaten. Sie wurde am 17. Oktober 2023 von den EU-Ländern angenommen und am 24. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU reagiert damit auf die Herausforderungen, die sich aus der dezentralen Natur und der wachsenden Bedeutung von Krypto-Assets für die Steuererfassung ergeben.
Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) wie Börsen und Broker sind verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre EU-ansässigen Nutzer und deren Transaktionen zu sammeln und zu melden.
Zu den meldepflichtigen Informationen zählen Identifikationsdaten der Kunden (Name, Adresse, TIN), Transaktionsdaten (Art der Kryptowährung, Betrag, Bruttobeträge der gezahlten und erhaltenen Werte, fairer Marktwert, Anzahl der Transaktionen, Kauf-/Verkaufsdaten) sowie Kontoinformationen inklusive Wallet-Adressen. Diese Erfassung beginnt am 1. Januar 2026, die erste Meldung an die Steuerbehörden ist für 2027 vorgesehen.
Bei festgestellter Steuerhinterziehung oder -umgehung im Krypto-Bereich erlaubt DAC8 den nationalen Regulierungsbehörden, grenzüberschreitend Maßnahmen zu ergreifen. Dies schließt die Befugnis ein, Krypto-Assets, die mit unbezahlten Steuern in Verbindung stehen, einzufrieren oder zu konfiszieren, auch wenn sich die Assets oder Plattformen nicht in der zuständigen Gerichtsbarkeit befinden.
Mitgliedstaaten legen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen fest, die von Geldstrafen bis zum Entzug von Lizenzen reichen können.
Die DAC8-Richtlinie basiert auf dem internationalen Standard ‚Crypto-Asset Reporting Framework (CARF)‘ der OECD und konzentriert sich auf die Steuertransparenz, was sie von der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) zur Marktregulierung und zum Verbraucherschutz unterscheidet.




