Die Europäische Union plant bis 2026 sowohl die Altersvorsorge zu stärken als auch die Aufsicht über Kryptowährungen zu verschärfen. Ein zentraler Bestandteil der Pläne ist die automatische Einbindung in die Altersvorsorge. Zudem soll die finanzielle Stabilität innerhalb der Union gesichert werden.
Die EU plant, grenzüberschreitende Hindernisse im Handel abzubauen und setzt auf steuerliche Anreize, um das Sparen für das Alter attraktiver zu gestalten. Eine Gruppe europäischer Pensionsindustrieverbände befürwortet das sogenannte „Rheinland-Modell“, das sich durch paritätische Governance, Solidarität und langfristige Verantwortung auszeichnet.
Das Rheinland-Modell der Altersvorsorge, geprägt durch paritätische Governance und Solidarität, könnte laut Branchenvertretern die Alterungskrise in Europa abmildern.
In Österreich soll ab 2026 das frühestmögliche Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben werden. Banken müssen ab Oktober 2025 bei jeder Überweisung IBAN und Namen des Empfängers exakt abgleichen.
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) schafft einheitliche EU-Marktregeln für Krypto-Assets, die bisher nicht durch bestehende Finanzdienstleistungsvorschriften reguliert sind. Ab 2026 wird die EU-weite Richtlinie DAC8 eingeführt, die eine neue Ära der steuerlichen Transparenz für Kryptowährungen einleitet. Der erste Datenaustausch ist für den 30. September 2027 geplant und bezieht sich auf das Jahr 2026.
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und Kryptowert-Betreiber sind meldepflichtig. Meldepflichtig sind Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort sowie Steueridentifikationsnummer des Nutzers. Ab Mitte 2026 werden sich die Behörden der EU mit der rechtlichen Definition von Dezentralisierung befassen.
Die neuen Regelungen sollen die Transparenz und den Informationsaustausch im Bereich der Krypto-Assets fördern. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verhindern und mehr Transparenz im Kryptobereich zu schaffen.