Frankreich erwägt, Krypto-Unternehmen trotz gültiger MiCA-Lizenzen den Zugang zum Markt zu verwehren. Grund sind Bedenken hinsichtlich laxer Lizenzstandards in anderen EU-Ländern. Die französische Finanzaufsicht AMF befürchtet eine Unterwanderung der Aufsicht durch Regulierungsarbitrage.
Die französische Finanzaufsichtsbehörde AMF (Autorité des Marchés Financiers) äußert Bedenken, dass Krypto-Unternehmen im Rahmen der neuen EU-weiten MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) gezielt Länder mit weniger strengen Lizenzstandards auswählen, um sich einen schnellen Zugang zum gesamten EU-Markt zu verschaffen.
MiCA, die 2024 in Kraft getreten ist, erlaubt es Krypto-Unternehmen, eine Lizenz in einem EU-Mitgliedstaat zu beantragen und diese als ‚Pass‘ für die Tätigkeit in der gesamten EU mit ihren 27 Staaten zu nutzen (‚Passporting‘). Dies soll den Krypto-Markt vereinheitlichen und Innovationen fördern.
AMF-Chefin Marie-Anne Barbat-Layani bezeichnete die Anfechtung des ‚Passporting‘ als ‚rechtlich sehr komplex und kein sehr gutes Signal für den Binnenmarkt‘.
Es gibt bereits Unstimmigkeiten bei der Anwendung der MiCA-Regeln durch nationale Aufsichtsbehörden, was Fragen aufwirft, ob einige Lizenzen zu schnell vergeben werden und ob grenzüberschreitende Unternehmen ausreichend überwacht werden.
Frankreich hat sich Italien und Österreich angeschlossen und fordert, dass die in Paris ansässige Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Aufsicht über große Krypto-Unternehmen übernimmt. Die Leiterin der ESMA, Verena Ross, hat diesen Schritt begrüßt.
Die Kryptobörse Bybit wurde im Februar 2025 von der schwarzen Liste der AMF gestrichen und strebt nun eine MiCA-Lizenz an. CoinShares hat durch seine französische Tochtergesellschaft eine MiCA-Lizenz erhalten.
CoinShares ist damit das erste regulierte Asset-Management-Unternehmen in Kontinentaleuropa, das unter MiCA qualifiziert ist.
Die Aufsichtsbehörden weltweit warnen vor den Risiken der Krypto-Branche für die Stabilität der Märkte und den Anlegerschutz. Die MiCA-Verordnung zielt darauf ab, einen gemeinsamen Rechtsrahmen zu schaffen und das Phänomen der Regulierungsarbitrage zu beseitigen.