Gericht: ChatGPT verletzt Urheberrechte an Songtexten

Das Landgericht München I hat entschieden, dass OpenAI Urheberrechte verletzt, wenn ChatGPT Songtexte ohne Lizenz verwendet. Die Klage wurde von der GEMA eingereicht, die die Rechte vieler Musikurheber vertritt. Das Urteil betrifft die Nutzung von bekannten deutschen Liedtexten.

Im Kern des Rechtsstreits stand die Verwendung von neun bekannten deutschen Liedtexten durch ChatGPT. Darunter befanden sich Werke wie ‚Über den Wolken‘ von Reinhard Mey, ‚Bochum‘ von Herbert Grönemeyer und ‚In der Weihnachtsbäckerei‘ von Rolf Zuckowski.

Die GEMA argumentierte, dass OpenAI diese Texte zum Training des Sprachmodells von ChatGPT nutzte und sie den Nutzern nahezu identisch wiedergab. Dies geschah, ohne die erforderlichen Lizenzen für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke zu besitzen.

Die Vorsitzende Richterin Elke Schwager betonte, dass KI-Anbieter Lizenzen erwerben müssen, um urheberrechtlich geschützte Werke rechtmäßig nutzen zu können.

Das Gericht gab der GEMA weitgehend Recht und urteilte, dass OpenAI die Urheberrechte der Liedtexter verletzt hat. OpenAI darf die neun Liedtexte in den Versionen 4 und 4.0 von ChatGPT nicht mehr verwenden.

Zusätzlich zu dem Verbot der Nutzung wurde OpenAI zu Schadenersatz an die GEMA verurteilt. Die genaue Höhe des Schadenersatzes steht noch nicht fest und muss noch ermittelt werden.

Das Gericht wies den Versuch der GEMA zurück, Ansprüche aus Persönlichkeitsrechten für ihre Mitglieder geltend zu machen. In diesem Punkt konnte sich die GEMA nicht durchsetzen.

OpenAI hat dem Urteil widersprochen und erwägt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Das Gericht verzichtete auf eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), da es den Fall für eindeutig hielt und keine Notwendigkeit sah, die Rechtsfrage auf europäischer Ebene klären zu lassen.