Grayscale plant Börsengang: Was Anleger wissen müssen

Der Krypto-Vermögensverwalter Grayscale Investments hat einen Antrag auf einen Börsengang bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereicht. Dieser Schritt signalisiert wachsendes Interesse an Kryptowährungen. Der Börsengang könnte Anlegern eine neue Möglichkeit bieten, in den digitalen Währungsmarkt zu investieren.

Grayscale hat bei der SEC ein Registrierungsformular S-1 eingereicht. Das Unternehmen plant, seine Stammaktien der Klasse A unter dem Tickersymbol ‚GRAY‘ an der New Yorker Börse (NYSE) zu notieren. Der Aktienpreis soll im Rahmen eines ‚gezielten Aktienprogramms‘ für Investoren des Grayscale Bitcoin Trust ETF und Grayscale Ethereum Trust ETF festgelegt werden.

Die SEC muss den Antrag noch prüfen. Es könnte Wochen bis Monate dauern, bis die Registrierung wirksam wird. Nach dem Börsengang wird Grayscale eine Dual-Class-Aktienstruktur beibehalten. Die Aktien der Klasse A haben eine Stimme pro Aktie, während die Aktien der Klasse B, die sich im Besitz der Muttergesellschaft Digital Currency Group (DCG) befinden, 10 Stimmen pro Aktie haben.

Der Börsengang von Grayscale würde es Anlegern ermöglichen, direkt in einen Vermögensverwalter zu investieren, dessen Produkte als Maßstab für institutionelle Investitionen in digitale Vermögenswerte gelten.

Grayscale verwaltet ein Vermögen von rund 35 Milliarden US-Dollar. Das Unternehmen bietet verschiedene Produkte an, darunter börsengehandelte Fonds (ETFs), Private Funds und diversifizierte Strategien, die über 45 digitale Vermögenswerte umfassen.

Der Nettogewinn von Grayscale sank von 223,7 Millionen US-Dollar im September 2024 auf 203,3 Millionen US-Dollar im September 2025. Dies entspricht einem Rückgang von etwa 20 Millionen US-Dollar.

Der Schritt unterstreicht, wie Krypto-Investmentfirmen nach einer regulatorischen Pause wieder in die Kapitalmärkte zurückkehren. DCG behält die Mehrheit der Stimmrechte.

Die Dual-Class-Aktienstruktur ermöglicht es der Digital Currency Group (DCG), die Mehrheit der Stimmrechte zu behalten, obwohl die Aktien der Klasse A öffentlich gehandelt werden.