Der US-Bundesstaat Kansas erwägt bahnbrechende Schritte zur Integration von Kryptowährungen in seine Finanzstrategien. Zwei Gesetzesinitiativen, die von Senator Craig Bowser eingebracht wurden, zielen darauf ab, eine staatliche Bitcoin-Reserve einzurichten und Investitionen in Bitcoin-ETPs für die Rentenkasse zu ermöglichen.
Der Gesetzentwurf SB 352, eingereicht am 22. Januar 2026, schlägt die Schaffung einer strategischen Reserve für Bitcoin und digitale Vermögenswerte vor. Diese Reserve würde digitale Vermögenswerte verwalten, die dem Staat gemäß den Gesetzen für herrenloses Vermögen übertragen wurden. Der Finanzminister von Kansas wäre für die Aufsicht zuständig. Bitcoin soll als langfristiger Reservewert gehalten werden und nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fließen. Bis zu 10 % der nicht in Bitcoin gehaltenen digitalen Vermögenswerte könnten, vorbehaltlich legislativer Bewilligungen, dem allgemeinen Haushalt zugewiesen werden. Es gibt auch Hinweise darauf, dass bis zu 10 % der Vermögenswerte des staatlichen Treuhandfonds in Bitcoin-ETFs investiert werden könnten.
Digitale Vermögenswerte, die nach drei Jahren Inaktivität und erfolgloser Kontaktaufnahme an den Staat übergehen, könnten in ihrer nativen Form gehalten und gestaket werden.
Parallel dazu wurde am 16. Januar 2026 der Gesetzentwurf SB 34 vorgestellt. Dieser Entwurf würde es dem Kuratorium des Kansas Public Employees Retirement System (KPERS) erlauben, bis zu 10 % der Anlagegelder in Bitcoin Exchange Traded Products (ETPs) zu investieren. Die ETPs müssen von anerkannten Bundesaufsichtsbehörden wie der SEC oder CFTC genehmigt sein. Überschreitet der Wert der Bitcoin-Investitionen die 10 %-Marke durch Marktschwankungen, ist ein Verkauf nicht zwingend vorgeschrieben, es sei denn, es dient dem Wohl der Begünstigten.
Die bestehende Anlagepolitik von KPERS schließt Kryptowährungen derzeit nicht ein.
Beide Gesetzentwürfe befinden sich noch im legislativen Prozess und bedürfen der Zustimmung des Gouverneurs, um Gesetz zu werden. SB 34 wurde bereits an den zuständigen Ausschuss verwiesen. Die weiteren Entwicklungen werden durch zukünftige parlamentarische Verfahren bestimmt.




