Krypto-Nachlass: So vererben Sie Bitcoin & Co. richtig

Ein Krypto-Nachlassplan ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass digitale Vermögenswerte wie Bitcoin nach dem Tod an die Erben übertragen werden können. Ohne einen Plan können Kryptowährungen unwiederbringlich verloren gehen, da der Zugriff oft an private Schlüssel gebunden ist. In Deutschland gelten Kryptowährungen als „andere Vermögensgegenstände“ im Sinne des § 1922 BGB und gehen im Todesfall auf die Erben über.

Der Zugang zu Kryptowährungen erfolgt über einen privaten Schlüssel. Ohne diesen Schlüssel sind die digitalen Vermögenswerte praktisch unzugänglich. Die Wiederherstellung verlorener Krypto-Wallets kann extrem schwierig oder unmöglich sein [i]. Anders als bei traditionellen Bankkonten gibt es keine zentrale Stelle, die den Erben den Zugang ermöglichen kann.

Eine detaillierte Auflistung aller Krypto-Wallets, Konten und zugehörigen privaten Schlüssel ist unerlässlich [i]. Die Erben sollten über den Besitz von digitalen Währungen und die Zugangsdaten informiert sein. Diese Informationen müssen sicher aufbewahrt und den Erben zugänglich gemacht werden, beispielsweise durch Hinterlegung des Private Keys an einem sicheren Ort. Es sollte vermerkt werden, welche Art von Wallet verwendet wird und wie der Zugangscode lautet.

Im Testament sollten konkrete Angaben über die Existenz der Kryptowährungen gemacht werden. Es empfiehlt sich, das Testament klar und präzise zu formulieren, aber die Zugangsdaten nicht direkt ins Testament aufzunehmen. Es kann sinnvoll sein, eine Vertrauensperson oder einen Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der sich mit Kryptowährungen auskennt.

Der Private Key sollte langfristig gesichert werden. Dies kann auf einem physischen Datenträger (USB-Stick, Festplatte, Papier) oder in einem Bankschließfach erfolgen.

Die Vererbung von Kryptowährungen unterliegt in Deutschland der Erbschaftsteuer. Für die Besteuerung ist der Marktwert der Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers entscheidend (§§ 9, 11 ErbStG). Es gilt das Stichtagsprinzip.

Kryptowährungen können nicht direkt zur Zahlung der Erbschaftsteuer verwendet werden. Die Erben müssen sicherstellen, dass genügend liquide Mittel vorhanden sind, um die Steuer zu bezahlen. Aufgrund der Volatilität von Kryptowährungen kann der Wert kurz nach dem Erbfall stark schwanken, was zu steuerlichen Belastungen führen kann.

Die Erstellung eines Krypto-Nachlassplans erfordert sorgfältige Planung und die Berücksichtigung der individuellen Umstände. Es ist ratsam, sich rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Plan den geltenden Gesetzen entspricht und die gewünschten Ergebnisse erzielt [i].