Die spanische Linkspartei plant eine umfassende Reform der Krypto-Besteuerung, die in einigen Berichten als ‚Angriff auf Bitcoin‘ bezeichnet wird. Kryptowährungen werden in Spanien als Vermögenswerte betrachtet und unterliegen der Einkommensteuer.
In Spanien werden Kryptowährungen als Vermögenswerte betrachtet und unterliegen der Einkommensteuer. Dies betrifft Kapitalgewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Krypto, Einkommen aus Staking oder Mining sowie Vermögenswerte über einer bestimmten Grenze.
Die Steuersätze für Krypto-Gewinne sind gestaffelt und reichen von 19 % bis zu 28 % für Kapitalerträge. Für Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wie z.B. Mining, können die allgemeinen Steuersätze für natürliche Personen gelten, die je nach Höhe der Einkünfte und der autonomen Wohnsitzgemeinde bis zu 47 % betragen können.
Bis zu einem Gewinn von 6.000 Euro beträgt die Steuer 19 Prozent. Gewinne zwischen 6.000 und 50.000 Euro werden mit 21 Prozent besteuert. Ab einem Gewinn von 50.000 Euro steigt der Steuersatz auf 23 Prozent.
In den meisten Regionen Spaniens gilt eine Vermögenssteuer, wenn das Nettovermögen 700.000 € übersteigt. Madrid und Andalusien bieten derzeit Ausnahmen.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Spanien müssen Einkünfte aus Kryptowährungen in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Wenn Kryptowährungen im Wert von über 50.000 € außerhalb Spaniens gehalten werden, müssen diese mit dem Formular Modelo 721 gemeldet werden.
Die Nichtzahlung von Steuern auf Krypto-Einkommen kann zu Geldstrafen führen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spanische Steuerbehörde Kryptowährungstransaktionen aktiv überwacht. Da die Regelungen zu Kryptowährungen relativ neu sind, hat die spanische Finanzbehörde noch keine abschließende Einschätzung abgegeben und die Rechtslage könnte sich künftig ändern.




