Wer Gewinne aus Krypto-Assets nicht versteuert, riskiert empfindliche Strafen. In Deutschland gelten Kryptowährungen als ‚andere Wirtschaftsgüter‘, deren Gewinne steuerpflichtig sind, wenn die Haltedauer unter einem Jahr liegt und eine Freigrenze überschritten wird. Eine Nichtbeachtung kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Das Verschweigen von Krypto-Gewinnen kann als Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO) geahndet werden. Dies kann zu Strafen, Zinsen und sogar strafrechtlichen Ermittlungen führen.
Die Strafen für Steuerhinterziehung reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei Steuerverkürzungen im großen Ausmaß, kann die Freiheitsstrafe sogar sechs Monate bis zu zehn Jahre betragen. Zudem können Zinsen und Säumniszuschläge auf die hinterzogenen Steuern erhoben werden.
Eine Selbstanzeige kann vor Strafverfolgung schützen, allerdings nur, wenn sie rechtzeitig, vollständig und korrekt beim Finanzamt eingeht.
Die Höhe der Strafe bei Steuerhinterziehung ist gestaffelt. Bei einem Steuerschaden bis 1.000 € droht meist eine Geldstrafe. Bei Schäden bis 50.000 € kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt werden. Ab 50.000 € ist regelmäßig mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen. Ab 100.000 € droht eine Freiheitsstrafe und ab 1 Mio. € ein besonders schwerer Fall mit hoher Freiheitsstrafe.
Wichtig zu beachten ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Auch eine fehlerhafte Angabe in der Steuererklärung kann bereits ein Verfahren auslösen. Die Steuerhinterziehung verjährt in der Regel nach 5 Jahren, in besonders schweren Fällen nach 15 Jahren.
Es ist ratsam, sich frühzeitig steuerrechtlichen Rat einzuholen, um die korrekte Versteuerung von Krypto-Assets sicherzustellen und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.




