Meta darf KI mit deinen Daten trainieren: Was tun?

Meta hat von EU-Regulatoren grünes Licht für das KI-Training mit Nutzerdaten erhalten. Erfahre, welche Daten betroffen sind und wie du der Nutzung widersprechen kannst. Die Entscheidung markiert einen kritischen Punkt für den Datenschutz in Europa.

Meta hat grünes Licht von EU-Datenschutzbehörden erhalten, seine KI-Modelle mit öffentlich geteilten Inhalten seiner Nutzer zu trainieren. Diese Entscheidung beendet eine Phase regulatorischer Unsicherheit und wirft kritische Fragen zum Datenschutz auf. Betroffen sind Posts und Kommentare erwachsener Nutzer auf Plattformen wie Facebook und Instagram. Auch Interaktionen mit Metas KI-Assistenten fließen in das Training ein. Das Unternehmen argumentiert, dies sei essenziell für die Modellentwicklung, um die Vielfalt Europas abzubilden. Doch die Tragweite dieser Datennutzung ist enorm.

Meta betont die Notwendigkeit, auf vielfältige Daten zuzugreifen, um die Nuancen europäischer Gemeinschaften zu verstehen. Dies umfasse alles von Dialekten und Umgangssprachen bis hin zu hyperlokalem Wissen und kulturellen Besonderheiten wie Humor und Sarkasmus. Das Training sei entscheidend, um die Qualität und Relevanz der generativen KI-Modelle zu sichern. Private Nachrichten zwischen Nutzern sowie Daten Minderjähriger bleiben laut Meta explizit vom Training ausgeschlossen, eine wichtige, aber zu prüfende Zusicherung.

Das Training umfasst alles, von Dialekten bis hin zu hyperlokalen Kenntnissen und der spezifischen Art, wie verschiedene Länder Humor und Sarkasmus nutzen.

Entscheidend für Nutzer:innen ist die Möglichkeit zum Widerspruch (Opt-out). Meta wird Betroffene via In-App-Benachrichtigungen und E-Mails über die geplante Datenverwendung informieren. Diese Nachrichten enthalten einen Link zu einem Formular, über das der Nutzung jederzeit widersprochen werden kann. Meta sichert zu, alle bestehenden und zukünftigen Widersprüche zu berücksichtigen. Es ist dringend angeraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, falls man seine Daten schützen möchte. Die proaktive Handlung liegt beim Einzelnen.

Der Weg zur Genehmigung war steinig. Ursprüngliche Pläne wurden nach Beschwerden der Datenschutzorganisation NOYB unter Max Schrems vorübergehend gestoppt. NOYB argumentierte, Metas Vorgehen verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da potenziell jahrealte persönliche Daten für das KI-Training genutzt würden. Die irische Datenschutzkommission (IDPC), als federführende Aufsichtsbehörde, forderte daraufhin eine Klärung der Rechtslage, bevor Meta fortfahren durfte. Diese regulatorischen Hürden unterstreichen die Sensibilität des Themas.

Trotz anfänglicher Bedenken bestätigte der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) letztlich die grundsätzliche Konformität von Metas Ansatz mit den rechtlichen Verpflichtungen. Seitdem arbeitete Meta eng mit der IDPC zusammen, um die regulatorischen Anforderungen final zu erfüllen. Meta verweist darauf, dass Konkurrenten wie Google und OpenAI bereits ähnliche Praktiken anwenden und Daten europäischer Nutzer für das Training ihrer KI-Modelle nutzen. Dies wird als Argument für die Branchenüblichkeit angeführt, entkräftet jedoch nicht die Datenschutzbedenken.

Die Entwicklung findet vor dem Hintergrund des EU AI Acts statt, der seit August 2024 einen Rechtsrahmen für KI-Technologien schafft, der Datensicherheit, -qualität und -schutz in den Fokus rückt. Parallel laufen Untersuchungen gegen andere Tech-Giganten wie Google wegen möglicher Datenschutzverstöße bei der KI-Entwicklung. Die Balance zwischen Innovation und Grundrechten bleibt eine zentrale Herausforderung im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz. Nutzer müssen wachsam bleiben und ihre Rechte aktiv wahrnehmen.