Die US-Bankenaufsichtsbehörde OCC hat einen wegweisenden Vorschlag zur Regelung von Stablecoin-Erträgen vorgelegt. Dieser soll Klarheit schaffen und könnte den Weg für den Digital Asset Market Clarity Act (CLARITY) ebnen, indem er die Bestimmungen des GENIUS Act umsetzt.
Der am 26. Februar 2026 veröffentlichte 376-seitige Vorschlag der OCC zielt darauf ab, die anhaltende Debatte über Stablecoin-Erträge zu beenden. Er basiert auf dem im Juli 2025 verabschiedeten GENIUS Act, der einen Bundesrahmen für Payment-Stablecoins schuf und deren Ausgabe auf lizenzierte Emittenten beschränkte. Wesentlich ist, dass der GENIUS Act Emittenten von Payment-Stablecoins ausdrücklich verbietet, Zinsen oder Erträge direkt an Stablecoin-Inhaber zu zahlen.
Gemäß dem neuen Vorschlag dürfen beaufsichtigte Unternehmen keine Zinsen oder Erträge in irgendeiner Form – sei es in Bargeld, Token oder anderen Gegenleistungen – zahlen, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem Halten, der Nutzung oder dem Behalten eines Payment-Stablecoins stehen. Dies steht im Einklang mit den Vorgaben des GENIUS Act.
Bedenken hinsichtlich einer Umgehung des Zinszahlungsverbots durch verbundene Unternehmen führten zur Einführung einer widerlegbaren Vermutung durch die OCC.
Um die sogenannte „Affiliate-Lücke“ zu schließen, führt der OCC-Vorschlag eine widerlegbare Vermutung ein. Ein Stablecoin-Emittent gilt demnach als zinszahlend, wenn er eine Vereinbarung mit einem verbundenen Unternehmen oder einem verwandten Dritten trifft, diesem Zinsen oder Erträge zu zahlen, und dieser Dritte wiederum Stablecoin-Inhabern Erträge gewährt.
Der Vorschlag beeinflusst auch die Debatte um den CLARITY Act. Indem der Bankensektor einen „No-Yield“-Basissatz für GENIUS-konforme Payment-Stablecoins etabliert, könnte dies den Weg für den CLARITY Act ebnen, ohne dass eine separate Regelung dort notwendig ist.
Für neue Stablecoin-Emittenten wird eine Mindestkapitalanforderung von 5 Millionen US-Dollar festgelegt. Der GENIUS Act schreibt zudem vor, dass Emittenten Reserven im Verhältnis Eins-zu-Eins zu den ausgegebenen Coins halten müssen. Akzeptable Reserven umfassen unter anderem US-Währung, Einlagen bei versicherten Verwahrstellen und kurzfristige US-Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von maximal 93 Tagen.
Der Vorschlag liegt ab dem Veröffentlichungsdatum für 60 Tage zur öffentlichen Kommentierung offen.




