Im Urheberrechtsstreit mit der New York Times (NYT) wurde OpenAI zur Herausgabe von 20 Millionen anonymisierter ChatGPT-Konversationsprotokolle verpflichtet. Diese Anordnung erfolgte durch eine US-Magistratsrichterin. Die Chatprotokolle gelten als wichtiges Beweismittel, um zu prüfen, ob ChatGPT urheberrechtlich geschützte Inhalte unerlaubt verbreitet.
Die New York Times und andere Medienhäuser werfen OpenAI und Microsoft vor, ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne Erlaubnis zum Trainieren von KI-Modellen verwendet zu haben. Sie argumentieren, dass die Protokolle notwendig seien, um festzustellen, ob ChatGPT ihre Inhalte reproduziert.
OpenAI wehrte sich gegen die Herausgabe der Protokolle und argumentierte, dass die Offenlegung vertrauliche Nutzerinformationen preisgeben würde. OpenAI betonte auch, dass 99,99 Prozent der Protokolle nichts mit den Vorwürfen der Urheberrechtsverletzung zu tun hätten. OpenAI hat gegen die Entscheidung von Richter Wang Berufung eingelegt.
Richterin Wang wies die datenschutzrechtlichen Bedenken zurück und erklärte, dass die von OpenAI vorgenommenen Maßnahmen die Risiken ‚angemessen entschärfen‘ würden.
OpenAI hat öffentlich erklärt, dass das Anlernen von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material unter den US-amerikanischen Rechtsbegriff des ‚Fair Use‘ falle. Das Unternehmen räumte ein, dass ChatGPT in seltenen Fällen Inhalte aus dem Netz wiederholt.
Die Klage der New York Times ist eine von mehreren, mit denen Urheberrechtsinhaber gegen Technologieunternehmen wie OpenAI, Microsoft und Meta vorgehen. OpenAI wurde angewiesen, die Protokolle sieben Tage nach Abschluss der Anonymisierung vorzulegen.




