Die zunehmende Beliebtheit von Kryptowährungen wie Bitcoin stellt Scheidungsverfahren vor neue Herausforderungen. Digitale Vermögenswerte sind Teil des ehelichen Vermögens, doch ihre Offenlegung gestaltet sich oft schwierig. Das Verbergen von Krypto-Vermögen kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In Deutschland fallen Kryptowährungen unter die Zugewinngemeinschaft und müssen bei einer Scheidung offengelegt werden. Jeder Ehepartner ist gesetzlich verpflichtet, sein gesamtes Vermögen, inklusive Krypto-Beständen, anzugeben. Wer Vermögen verschweigt, riskiert Sanktionen. Der Zugewinnausgleich berechnet die Differenz des Vermögenszuwachses beider Partner zwischen Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags. Die Hälfte dieser Differenz muss der Partner mit dem höheren Zuwachs ausgleichen.
Die Aufdeckung versteckter Krypto-Vermögen ist komplex, da sie anders als Bankkonten nicht zentral registriert sind. Wallets auf Hardware-Geräten oder über dezentrale Protokolle bleiben oft unentdeckt. Die hohe Volatilität von Bitcoin erschwert zudem die präzise Bewertung zum Stichtag. Ehepartner versuchen manchmal, Krypto-Assets durch Verschieben in andere Wallets, Umtausch in Stablecoins oder Nutzung von Mixing-Diensten zu verbergen.
Die Blockchain vergisst keine Transaktionen. Mit den richtigen forensischen Methoden lassen sich digitale Spuren nachvollziehen und verschleierte Vermögensverschiebungen erkennen.
Spezialisierte Anwälte und Blockchain-Forensiker nutzen verschiedene Strategien zur Aufdeckung. Dazu gehören die technische Analyse von Blockchain-Transaktionen und Zahlungsströmen, die Prüfung von Bankauszügen auf Transaktionen mit Kryptobörsen sowie die Auswertung von Exchange-Daten. Auch die forensische Untersuchung von Computern oder Smartphones kann auf versteckte Wallets oder Zugangsdaten hinweisen.
Gerichte können die Offenlegung aller Vermögenswerte anordnen. Weigert sich ein Ehepartner, kann dies gerichtlich eingefordert werden. Ein Fall zeigt, wie handschriftliche Notizen mit langen Zahlenfolgen zur Offenlegung von Krypto-Assets führten. Die Bewertung der Kryptobestände erfolgt zum Stichtag des Scheidungsantrags anhand nachvollziehbarer Marktdaten.
Präventive Maßnahmen wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen können im Vorfeld klären, wie mit digitalen Vermögenswerten im Falle einer Scheidung umgegangen wird.




