SEC senkt „Haircut“ für Stablecoins: Ein wichtiger Schritt für die Finanzwelt

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat eine neue Leitlinie veröffentlicht, die Broker-Dealern erlaubt, einen geringeren Abschlag auf bestimmte Stablecoins anzuwenden. Diese Änderung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung und Akzeptanz von Stablecoins im institutionellen Umfeld haben und die digitale Finanzierung vorantreiben.

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) hat am 19. Februar 2026 eine neue Leitlinie herausgegeben, die eine signifikante Anpassung in der Behandlung von Stablecoins durch Broker-Dealer darstellt. Zukünftig wird ein Abschlag von 2 % auf deren Eigenpositionen in bestimmten Stablecoins anerkannt, was eine deutliche Abweichung von der bisherigen Praxis darstellt, bei der oft ein 100 %-Abschlag angewendet wurde.

Ein „Haircut“ (Abschlag) ist ein prozentualer Abzug vom Wert eines Vermögenswerts, der bei der Berechnung des regulatorischen Netto-Kapitals eines Unternehmens vorgenommen wird. Dieser dient als Liquiditätspuffer zum Schutz der Kunden und spiegelt die wahrgenommene Volatilität und das Kreditrisiko eines Vermögenswerts wider. Ein höherer Abschlag bedeutet, dass ein Vermögenswert für Eigenkapitalzwecke geringer angerechnet werden kann.

Die bisherige Praxis, bei der viele Broker-Dealer einen Abschlag von 100 % auf Stablecoins anwendeten, bedeutete, dass diese für die Berechnung des Netto-Kapitals praktisch keinen Wert hatten.

Die neue Leitlinie der SEC besagt, dass die Mitarbeiter keine Einwände erheben, wenn Broker-Dealer einen Abschlag von 2 % auf proprietäre Positionen in qualifizierten Zahlungs-Stablecoins gemäß der Netto-Kapital-Regel anwenden. Dies ermöglicht es Broker-Dealern, 98 % des Wertes ihrer qualifizierten Stablecoin-Bestände auf ihr Netto-Kapital anzurechnen, was die Behandlung von Stablecoins näher an die von niedrig-Risiko-Instrumenten wie Geldmarktfonds bringt.

Diese Neuerung wird voraussichtlich die Liquidität für Stablecoins erhöhen und die institutionelle Beteiligung an tokenisierten Wertpapieren und dezentralen Finanzierungen (DeFi) fördern. Kommissarin Hester Peirce unterstützte die Entscheidung und merkte an, dass ein 100 %-Abschlag angesichts der zugrunde liegenden Reservevermögenswerte unnötig strafend wäre.

Allerdings qualifizieren sich nicht alle Stablecoins für diesen reduzierten Abschlag. Sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen, darunter die Ausgabe durch einen staatlich regulierten Dienstleister und die Einhaltung von Reserveanforderungen. Derzeit ist beispielsweise Tether aufgrund dieser Kriterien ausgeschlossen. Wichtig ist, dass es sich hierbei um eine Leitlinie des Personals handelt und nicht um eine formelle Regeländerung.