Spanien führt drastische neue Bargeldkontrollen und Berichterstattungspflichten ein, die ab Januar 2026 gelten. Diese Maßnahmen zielen auf die Bekämpfung von Steuerbetrug ab, werfen aber auch Bedenken hinsichtlich Privatsphäre und administrativem Aufwand auf.
Spanien führt mit dem Königlichen Dekret 253/2025 ab dem 1. Januar 2026 drastische neue Bargeldkontrollen ein. Dieses Dekret, veröffentlicht am 2. April 2025, reformiert die Steuerberichterstattungspflichten für den Finanzsektor grundlegend. Ziel ist die Steigerung der Transparenz und Effizienz des Steuersystems, die Intensivierung des Kampfes gegen Steuerbetrug und die Angleichung an die europäische Gesetzgebung zur Geldwäschebekämpfung. Die Maßnahmen sind eine direkte Reaktion auf die Verbreitung neuer digitaler Zahlungsmethoden durch internationale und nationale Finanzinstitute.
„Die Neuregelungen erweitern die Liste der betroffenen Institutionen und führen neue Berichterstattungspflichten ein.“
Finanzinstitutionen sind fortan verpflichtet, der spanischen Steuerbehörde detaillierte Informationen über Konten zu melden, inklusive Inhaberidentifikation und Transaktionsdetails gemäß Artikel 37 der RGAT. Weiterhin müssen Banken jährlich Bargeldtransaktionen über 3.000 € berichten, ebenso wie Kontostände über 6.000 € zum Jahresende und alle vergebenen Kredite mit Identifizierung des Kreditnehmers. Dies betrifft Einzahlungen, Abhebungen oder Zahlungen, unabhängig von Währung oder Methode.
Die Berichterstattungspflichten wurden zudem auf Transaktionen mit Karten und Mobiltelefonen ausgedehnt. Ein neuer Artikel (38 ter RGAT) verlangt jährliche Berichte über alle Kartentransaktionen wie Gutschriften, Belastungen und Bargeldabhebungen. Ausgenommen sind lediglich Karten, deren gesamte Gutschriften und Belastungen 25.000 € nicht überschreiten. Dies schafft eine umfassende Überwachung digitaler Zahlungsströme.
„Wer die Vorschrift missachtet, riskiert eine Strafe von bis zu 150.000 €.“
Eine Vorankündigung von mindestens 24 Stunden ist künftig für Bargeldtransaktionen über 3.000 € obligatorisch. Die Missachtung dieser Regelung kann zu einer empfindlichen Strafe von bis zu 150.000 € führen. Diese harte Maßnahme zielt darauf ab, den Schwarzmarkt und Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen. Die strengere Überwachung von Bargeldbewegungen soll es der Steuerbehörde ermöglichen, unversteuerte Einkünfte leichter zu identifizieren und zu verfolgen, was die Transparenz erhöht.
Diese weitreichenden Regulierungen haben erhebliche Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen. Die Finanzbehörde erhält bisher ungekannte Einblicke in finanzielle Aktivitäten, selbst bei kleineren Beträgen. Finanzinstitute und andere betroffene Einrichtungen sehen sich mit erhöhten administrativen Lasten konfrontiert, da Systeme und Prozesse angepasst werden müssen, was zu zusätzlichen Kosten führt. Gleichzeitig werfen die verstärkte Überwachung und Berichterstattung ernsthafte Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre auf, da Bürger befürchten könnten, umfassend überwacht zu werden.