Die Sparkassen-Finanzgruppe wagt den Schritt: Ab Sommer 2026 können 50 Millionen Kunden Kryptowährungen handeln. Eine wegweisende Entscheidung, die das deutsche Bankwesen verändert und den wachsenden Einfluss digitaler Assets unterstreicht.
Die Sparkassen-Finanzgruppe, ein Gigant im deutschen Bankwesen, kündigt eine wegweisende Neuerung an: Ab Sommer 2026 können ihre 50 Millionen Privatkunden mit Kryptowährungen handeln. Diese Entscheidung markiert eine deutliche Abkehr von der bisher konservativen Haltung gegenüber digitalen Assets, die lange Zeit aufgrund von Volatilität und Risiko gemieden wurden. Es zeigt, wie stark sich die Finanzlandschaft wandelt und dass auch etablierte Institutionen den Ruf nach Krypto nicht länger ignorieren können.
Noch vor drei Jahren entschieden sich die Sparkassen gegen ein Krypto-Angebot, doch der Markt und die regulatorischen Rahmenbedingungen haben sich fundamental verändert.
„Wichtig ist, den Kunden die Möglichkeit zu geben, auch bei uns mit Kryptowährungen zu handeln.“
Das neue Angebot wird federführend von der Dekabank entwickelt, dem Investmentarm der Sparkassen. Sie gehört zu 100 Prozent den Sparkassen und ist für Fonds und Zertifikate zuständig. Über die mobile App der Sparkassen erhalten Kunden künftig regulierten Zugang zu diesem neuen Anlagebereich. Dieses Angebot richtet sich explizit an selbstbestimmte Investoren, die sich der hohen Spekulationsrisiken bewusst sind.
Die Sparkassen betonen, dass Kryptowährungen „hochspekulative Anlagen“ sind und keine Beratung angeboten wird. Kunden werden umfassend über die Risiken informiert, einschließlich des potenziellen Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Dieses beratungsfreie Angebot soll innerhalb der kommenden zwölf Monate sukzessive ausgerollt werden und steht dann zur Verfügung.
Die technische Infrastruktur für den Handel stellt die Dekabank bereit, die über die notwendige Expertise verfügt. Als zentraler Zugangspunkt dient die etablierte Sparkassen-App. Ein entscheidender Faktor für diese Entwicklung ist die europäische Micar-Verordnung, die einen klaren Rechtsrahmen für Kryptoanbieter schafft und den Anlegerschutz signifikant verbessert.
Die Sparkassen-Gruppe plant nicht, das Krypto-Angebot offensiv zu bewerben. Es liegt im Ermessen der einzelnen Institute, ob und wie sie das Angebot ihren Kunden kommunizieren. Dieser eher zurückhaltende Ansatz unterstreicht die anhaltende Vorsicht der Sparkassen bezüglich der inherenten Risiken digitaler Assets, trotz des neuen Angebots.