UK hebt Verbot für Krypto-ETNs für Privatanleger auf

Die britische Financial Conduct Authority (FCA) hat ein vierjähriges Verbot für Krypto-ETNs aufgehoben. Ab dem 8. Oktober 2025 können diese Produkte wieder an Privatanleger verkauft werden. Die Entscheidung folgt auf eine Neubewertung des Marktes und des Anlegerschutzes.

Das Verbot von Krypto-ETNs war im Januar 2021 in Kraft getreten. Die FCA äußerte damals Bedenken hinsichtlich der Volatilität, Bewertung und des Anlegerschutzes. Im März 2024 lockerte die FCA die Beschränkungen teilweise, sodass professionelle Anleger Zugang zu Bitcoin- und Ether-ETNs erhielten.

David Geale von der FCA erklärte, dass sich der Markt weiterentwickelt hat und die Produkte besser verstanden werden. Ziel sei es, den Verbrauchern mehr Auswahl zu bieten und gleichzeitig Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Das Verbot von Krypto-Derivaten für Privatanleger bleibt jedoch bestehen.

Die FCA will den Verbrauchern mehr Auswahl bieten und gleichzeitig Schutzmaßnahmen gewährleisten. Das Verbot von Krypto-Derivaten für Privatanleger bleibt bestehen.

Die IG Group schätzt, dass der britische Kryptomarkt durch die Einführung von ETNs für Privatanleger um bis zu 20 % wachsen könnte. Eine Umfrage ergab, dass fast ein Drittel der Erwachsenen in Großbritannien in Erwägung ziehen würde, über ETNs in Krypto zu investieren.

Analysten sehen in diesem Schritt eine Annäherung an Länder wie die USA, Kanada und die EU. Dort gibt es bereits regulierte Krypto-Anlageprodukte. Es wird erwartet, dass die ersten Krypto-ETNs ab dem 13. Oktober für Privatanleger zugänglich sein werden.

Ab dem 8. Oktober 2025 können Krypto-ETNs in registrierten Altersvorsorgesystemen gehalten werden. Ab April 2026 wird der Zugang für Individual Savings Accounts (ISAs) eröffnet.

Es ist noch unklar, ob Krypto-ETNs für steuerbegünstigte Anlagekonten wie ISAs zugelassen werden. Die FCA berät sich noch über die Zulassung von Krypto-ETNs innerhalb von ISAs; eine Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.