UK wird Krypto-Sicherer-Hafen: Neue strenge Regeln

Das Vereinigte Königreich macht einen bedeutenden Schritt in der Krypto-Regulierung. Mit neuen umfassenden Regeln will das Land zum globalen Leader und einem „sicheren Hafen“ für digitale Vermögenswerte werden. Doch was bedeuten die strengen Vorgaben für Anleger und Unternehmen, und wird das UK die Chance nutzen können?

Die britische Finanzministerin Rachel Reeves stellte am 29. April 2025 Pläne für ein umfassendes Regulierungsregime vor. Ziel ist, das Vereinigte Königreich als globalen Leader im Bereich digitaler Vermögenswerte zu positionieren. Die neuen Richtlinien sollen Krypto-Börsen, Händler und Agenten denselben regulatorischen Standards wie traditionelle Finanzinstitute unterstellen. Dies umfasst Anforderungen an Transparenz, Verbraucherschutz und betriebliche Resilienz. Der Entwurf des Financial Services and Markets Act 2000 liefert den Rahmen für dieses ambitionierte Vorhaben.

Der Entwurf des Financial Services and Markets Act 2000 (Regulated Activities and Miscellaneous Provisions) (Cryptoassets) Order 2025 definiert sechs neue regulierte Tätigkeiten, darunter Krypto-Handel, Verwahrung und Staking. Diese fallen nun unter die Aufsicht der Financial Conduct Authority (FCA) und der Prudential Regulation Authority (PRA). Im Gegensatz zum EU-MiCA-Rahmen, der oft als Light-Touch gilt, wendet das UK den vollen Umfang der Wertpapierregulierung an, inklusive Kapitalanforderungen und Marktmissbrauchsregeln.

„Die Entwürfe für die britischen Krypto-Regulierungen stellen einen bedeutenden Schritt hin zu einer regelbasierten digitalen Vermögenswirtschaft dar… positioniert sich das Vereinigte Königreich als sicherer Hafen für verantwortungsvolle Innovationen.“

Experten begrüßen die Klarheit der neuen Regeln. Vugar Usi Zade, COO von Bitget, betonte, dass viele Unternehmen das UK wegen regulatorischer Unsicherheiten verlassen oder gemieden hätten. Mit klaren Definitionen von ‚qualifizierenden Krypto-Vermögenswerten‘ und den regulierten Aktivitäten (Handel, Verwahrung, Staking, Kreditvergabe) wüssten Unternehmen nun genau, was eine FCA-Genehmigung erfordert. Dies reduziert Unsicherheit und fördert Investitionen und Ansiedlungen im UK.

Eine wesentliche Änderung betrifft die territoriale Reichweite. Nicht-UK-Plattformen, die britische Einzelhandelskunden bedienen, benötigen künftig eine FCA-Genehmigung. Die bisherige „Ausnahmeregelung für ausländische Personen“ wird stark eingeschränkt, primär auf bestimmte B2B-Beziehungen. Dies grenzt effektiv den britischen Einzelhandelsmarkt ab und soll den Schutz lokaler Anleger stärken, indem ausländische Anbieter denselben strengen Regeln unterworfen werden.

Auch Krypto-Staking wird reguliert. Flüssiges und delegiertes Staking unterliegt nun der Registrierungspflicht, während Solo-Staker und reine Interface-Anbieter ausgenommen bleiben. Neue Verwahrungsregeln gelten für alle Einrichtungen, die einer Partei einseitige Übertragungsrechte gewähren, was auch bestimmte Kredit- und MPC-Vereinbarungen einschließt. Diese Unterscheidungen sollen eine differenzierte Regulierung je nach Zentralisierungsgrad ermöglichen.

Die Auswirkungen auf DeFi und Stablecoins sind komplex. Die breite Definition von Staking könnte theoretisch auch nicht-zentrale DeFi-Modelle betreffen. Vorgeschlagene Einschränkungen für Kreditkartenkäufe könnten die Teilnahme an Token-Starts dämpfen. Für Stablecoins gelten nun Wertpapierregeln, nicht mehr E-Geld. UK-emittierte fiat-gesicherte Token brauchen prospektähnliche Offenlegungen. Nicht-UK-Stablecoins dürfen nur über autorisierte Plattformen zirkulieren.

Die FCA plant die endgültigen Regeln für Kryptowährungen im Laufe des Jahres 2026 zu veröffentlichen. Das Finanzministerium bittet um technische Kommentare zum Entwurf bis zum 23. Mai 2025. Es gibt zwei Inkrafttretensdaten: Ein erstes Datum gibt den Aufsichtsbehörden die Befugnis zur Erlassung von Richtlinien, die vollständige Inkraftsetzung folgt später und wird im finalen Entwurf festgelegt.