Das US-amerikanische Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat eine wichtige Klarstellung veröffentlicht. Demnach dürfen US-Banken nun Kryptowährungen halten, um Netzwerkgebühren, sogenannte „Gas Fees“, zu begleichen. Diese Entscheidung ist ein weiterer Schritt zur Integration von Krypto-Assets in das regulierte Bankensystem.
Die Aufsichtsbehörde für nationale Banken hat dies in einem Rundschreiben (Interpretive Letter No. 1186) präzisiert. Nationale Banken dürfen Krypto-Assets in ihren Bilanzen halten, allerdings zweckgebunden.
Die gehaltenen Krypto-Assets dürfen ausschließlich zur Bezahlung von „Gas Fees“ verwendet werden, die im Zusammenhang mit erlaubten Bankaktivitäten anfallen. Dies betrifft beispielsweise Gebühren bei der Verwahrung von Krypto-Vermögenswerten oder bei Kundentransaktionen.
Das OCC betont, dass diese Aktivitäten „Nebentätigkeiten des Bankgeschäfts“ darstellen. Es wird ein Vergleich zu traditionellen Bankpraktiken wie dem Halten von Fremdwährungen gezogen.
Banken dürfen Krypto auch für Testzwecke halten, um interne oder externe Krypto-Plattformen zu testen. Es wird erwartet, dass Banken diese Aktivitäten sicher und gesetzeskonform durchführen.
Ein wesentlicher Aspekt ist das Risikomanagement. Banken müssen operationelle, Markt-, Liquiditäts-, Cyber- und rechtliche Risiken berücksichtigen. Die gehaltenen Krypto-Bestände sollen im Verhältnis zum Kapital der Bank gering sein.
Die Entscheidung des OCC steht im Einklang mit dem Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act (GENIUS Act), der einen regulatorischen Rahmen für Stablecoins schafft. Sie ermöglicht es Banken, Blockchain-basierte Dienstleistungen anzubieten und zu nutzen, ohne gegen regulatorische Bestimmungen zu verstoßen.
Die Möglichkeit, Krypto für „Gas Fees“ zu halten, reduziert die Abhängigkeit von Drittanbietern und verringert operationelle Risiken. Vorherige Leitlinien erlaubten es Banken bereits, Krypto-Verwahrungs- und Handelsdienstleistungen anzubieten.




