Usbekistan plant die Einführung von Stablecoins als Zahlungsmittel. Dies soll ab dem 1. Januar 2026 im Rahmen eines neuen regulatorischen Sandbox-Regimes geschehen. Die Initiative wird von der Nationalen Agentur für Zukunftsprojekte (NAPP) und der Zentralbank überwacht.
Die Einführung von Stablecoins erfolgt im Rahmen eines regulatorischen ‚Sandbox‘-Regimes. Dieses Regime wird von der Nationalen Agentur für Zukunftsprojekte (NAPP) und der Zentralbank gemeinsam überwacht.
Geplant sind Pilotprojekte, um Stablecoin-Zahlungssysteme auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie zu entwickeln. Die neuen Stablecoin-Regelungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Kryptowährungen sind in Usbekistan offiziell anerkannt und reguliert, jedoch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Einwohner können Krypto-Transaktionen ausschließlich über lizenzierte, inländische Virtual Asset Service Provider (VASPs) durchführen.
Der Handel mit ausländischen Börsen ist untersagt. Es gibt vier Kategorien von VASPs: Krypto-Börsen, Krypto-Shops, Krypto-Depots und Mining-Pools.
Krypto-Transaktionen sind in Usbekistan steuerfrei. Krypto-Mining ist für juristische Personen erlaubt, wenn diese Strom aus Solarkraftwerken nutzen.
Es gibt jedoch Einschränkungen: Es ist nicht erlaubt, Utility-Token außerhalb des Ökosystems des Emittenten zu verwenden. Krypto-Börsen dürfen keine Stable-Token emittieren oder die Emission von unbesicherten Token für die primäre Emission von besicherten Token registrieren.
Krypto-Werbung muss umfassende Warnhinweise über die Risiken von Krypto-Assets enthalten. VASPs müssen interne Kontrollregeln einhalten, die den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) entsprechen.
Die Einführung von Stablecoins könnte Usbekistans Finanzlandschaft verändern und ein Gleichgewicht zwischen Innovation und makroökonomischer Stabilität schaffen. Die Erfahrungen aus dem ‚Sandbox‘-Modell könnten globalen Einfluss auf die Stablecoin-Regulierung haben.




