SEC ändert Haltung zu Stablecoin-Beständen von Broker-Dealern

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat ihre Richtlinien für Broker-Dealer angepasst und erlaubt nun einen geringeren ‚Haircut‘ auf bestimmte Stablecoin-Bestände. Diese Änderung erleichtert Broker-Dealern die Integration digitaler Vermögenswerte und könnte die Kapitaleffizienz steigern.

Die Abteilung für Handel und Märkte der SEC veröffentlichte am 19. und 20. Februar 2026 eine neue Leitlinie. Sie erlaubt Broker-Dealern, auf eigene Bestände bestimmter Stablecoins einen ‚2 % Haircut‘ anzuwenden. Zuvor war teilweise ein ‚100 % Haircut‘ nötig, was das Halten von Stablecoins für regulatorische Kapitalzwecke unwirtschaftlich machte.

Ein ‚Haircut‘ reduziert den anrechenbaren Wert eines Vermögenswerts in der Bilanz eines Unternehmens, um dessen Risiko widerzuspiegeln. Durch die Reduzierung auf 2 % werden qualifizierte Stablecoins nun ähnlich wie Geldmarktfonds behandelt, was ihre Handhabung vereinfacht und sie praktisch behandelt wie traditionelle liquide Anlagen.

Diese regulatorische Anpassung wird voraussichtlich die Liquidität und Kapitaleffizienz für Broker-Dealer, die Stablecoins verwalten, verbessern.

SEC-Kommissarin Hester Peirce begründete die Anpassung damit, dass Stablecoins für Transaktionen auf Blockchain-Basis unerlässlich sind. Sie erwartet, dass Broker-Dealer dadurch ein breiteres Spektrum an Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit tokenisierten Wertpapieren und anderen Krypto-Assets ausüben können. Die Anpassung bietet zudem mehr Planungssicherheit für das Kapitalmanagement.

Die neue Leitlinie ist Teil breiterer Bemühungen der SEC, digitalfreundlicher zu agieren. Im Vorjahr wurden eine Krypto-Taskforce eingerichtet und ‚Project Crypto‘ gestartet, um Regeln für Kryptowährungen zu modernisieren. Der ‚GENIUS Act‘ schafft zudem einen föderalen Regulierungsrahmen für Stablecoins.

Wichtig ist, dass diese Leitlinie spezifische Bedingungen für die Marktfähigkeit und Liquidität der Stablecoin-Bestände voraussetzt und andere Kapital- oder Verwahrungsanforderungen nicht aufhebt.