Die Europäische Union führt mit der Richtlinie DAC8 neue, umfassende Regeln zur Besteuerung von Kryptowerten ein. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Kryptowert-Dienstleister (CASPs) detaillierte Informationen über Nutzer und Transaktionen an die Steuerbehörden melden, um die Steuertransparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
DAC8 ist die achte Änderung der EU-Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Besteuerung und erweitert den automatischen Informationsaustausch (AEOI) erstmals auf Krypto-Assets. Die Europäische Kommission schätzt, dass nicht gemeldete Krypto-Transaktionen den Mitgliedstaaten jährlich rund 1,4 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgehen lassen. Diese neue Richtlinie basiert auf dem „Crypto-Asset Reporting Framework“ (CARF) der OECD.
Kryptowert-Dienstleister (CASPs), die in der EU tätig sind oder EU-Bürgern Dienste anbieten, sind ab dem 1. Januar 2026 zur Meldung verpflichtet. Dies schließt auch Plattformen ein, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, aber EU-Kunden bedienen. Die Meldepflicht gilt für die meisten Kryptowerte, bestimmte Stablecoins und NFTs, die zu Zahlungs- oder Investitionszwecken genutzt werden. Ausgenommen sind Zentralbank-Digitalwährungen und bestimmte E-Geld-Token.
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören Nutzerdaten, Transaktionsdetails, Kontostände und Wallet-Bewegungen, ähnlich den Standards im traditionellen Finanzwesen.
Die meldepflichtigen Transaktionen umfassen den Tausch von Krypto in Fiat-Währungen, Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte, Übertragungen von Krypto-Assets und qualifizierende Einzelhandelszahlungen über 50.000 US-Dollar. Die Meldungen erfolgen zentral an eine nationale Steuerbehörde, die die Daten dann automatisch mit anderen EU-Mitgliedstaaten austauscht.
Für Nutzer bedeutet DAC8 eine erhöhte Transparenz ihrer Krypto-Aktivitäten gegenüber den Steuerbehörden. Die Richtlinie führt keine neuen Steuern ein, erleichtert aber die Identifizierung von nicht gemeldeten Krypto-Einkünften. Nutzer bleiben für die korrekte Deklaration ihrer Krypto-Einkünfte und -Gewinne verantwortlich.
Eine unterlassene oder fehlerhafte Deklaration kann zu Nachzahlungen, Zinsen, Bußgeldern oder sogar Strafverfahren führen. Steuerexperten raten zur frühzeitigen Klärung steuerlicher Fragen.
Die Mitgliedstaaten müssen DAC8 bis Ende 2025 umsetzen. Die ersten Meldungen erfolgen 2027 für das Berichtsjahr 2026. Bei Verstößen drohen finanzielle Sanktionen zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Plattformen müssen Nutzer, die erforderliche Informationen nicht bereitstellen, von meldepflichtigen Transaktionen ausschließen.




