Der Senat von Arizona arbeitet an der Schaffung eines strategischen Reservefonds für digitale Vermögenswerte, der beschlagnahmte Kryptowährungen verwalten soll. Dieser Schritt baut auf bestehender Gesetzgebung auf, die sich mit nicht beanspruchten digitalen Vermögenswerten befasst, und markiert eine neue Ära im staatlichen Umgang mit digitalen Assets.
Der Gesetzentwurf SB1649 im Senat von Arizona sieht die Einrichtung eines ‚Digital Assets Strategic Reserve Fund‘ vor. Dieser Fonds wird vom Staatsschatzmeister verwaltet und soll digitale Vermögenswerte umfassen, die im Rahmen von Strafverfahren beschlagnahmt oder eingezogen wurden. Senator Mark Finchem hat den Gesetzentwurf eingebracht, der bereits den Finanzausschuss und den Regelausschuss des Senats passiert hat.
Zu den förderfähigen digitalen Vermögenswerten zählen Bitcoin, Ripple (XRP), DigiByte, Stablecoins und Non-Fungible Tokens (NFTs). Diese müssen bestimmte Kriterien eines ‚Fair Value Scores für Kryptowährungen‘ erfüllen, der Marktkapitalisierung, Netzwerkaktivität und Dezentralisierung berücksichtigt. Die Vermögenswerte werden in sicheren Verwahrungslösungen oder durch börsengehandelte Produkte gehalten.
Der Staatsschatzmeister darf diese Vermögenswerte anlegen oder verleihen, um Erträge zu erzielen, solange das finanzielle Risiko für den Staat nicht erhöht wird.
Diese Maßnahme soll den allgemeinen Haushalt des Staates Arizona nicht beeinflussen. Parallel dazu wurde am 7. Mai 2025 der Gesetzentwurf HB2749 unterzeichnet, der den ‚Bitcoin and Digital Assets Reserve Fund‘ schuf. Dieses Gesetz legt ein Verfahren fest, nach dem digitale Vermögenswerte nach drei Jahren als verlassen gelten, wenn der Inhaber nicht kontaktiert werden kann.
Arizona ist der erste US-Bundesstaat, der digitale Vermögenswerte in ihrer ursprünglichen Form für nicht beanspruchtes Eigentum verwahrt. Qualifizierte Verwahrer des Staates dürfen diese Vermögenswerte staken oder Airdrops entgegennehmen. Die Erträge fließen in den neuen Reservefonds und können mit Zustimmung der Legislative teilweise in den allgemeinen Fonds eingezahlt werden.
Alle Staking-Belohnungen oder Airdrops werden in den neuen Bitcoin- und Digital-Assets-Reservefonds eingezahlt, der vom Staatsschatzmeister verwaltet wird.




