Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der KuCoin EU Exchange GmbH ein Neugeschäftsverbot auferlegt. Grund sind festgestellte Mängel bei der Besetzung von Schlüsselpositionen im Bereich Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung. Dies bedeutet, dass KuCoin EU vorerst keine neuen Kunden in der EU aufnehmen darf.
Die FMA bemängelt, dass die KuCoin EU Exchange GmbH die Positionen des Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertretung sowie des Sanktionenbeauftragten und dessen Stellvertretung nicht mehr ordnungsgemäß besetzt. Diese Schlüsselfunktionen sind eine zentrale Voraussetzung für den rechtmäßigen Betrieb eines Kryptowerte-Dienstleisters. Das Unternehmen wurde aufgefordert, den rechtmäßigen Zustand unverzüglich wiederherzustellen. Das Neugeschäftsverbot ist laut FMA noch nicht rechtskräftig.
Die MiCAR-Regulierung zielt auf einen harmonisierten Regulierungsrahmen für Krypto-Dienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum ab und setzt hohe Standards.
KuCoin EU Exchange GmbH erhielt erst am 27. November 2025 die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen von der FMA. Zu diesem Zeitpunkt waren alle erforderlichen Schlüsselfunktionen gemäß der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) ordnungsgemäß besetzt.
Auf der Webseite von KuCoin EU wurde mitgeteilt, dass Trading- und Einzahlungsdienste bereits am 4. Februar 2026 um 14:30 Uhr (UTC+1) aufgrund von „Verbesserungen der Systemstabilität“ ausgesetzt wurden. Das Unternehmen sucht aktiv nach Compliance- und Anti-Geldwäsche-Spezialisten.
KuCoin ist eine der weltweit größten Krypto-Plattformen und bedient über 40 Millionen Nutzer in mehr als 200 Ländern und Regionen.




