Südkorea: Stablecoin-Gesetz hakt an Bankenfrage

Die Bank of Korea (BoK) drängt auf eine bankengeführte Ausgabe von Won-Stablecoins, um die Finanzstabilität zu gewährleisten. Währenddessen stagniert ein wichtiger Gesetzesentwurf in Südkorea, der die Regulierung digitaler Vermögenswerte klarstellen soll. Die zentrale Debatte dreht sich um die Frage, welche Entitäten Stablecoins emittieren dürfen.

Die Bank of Korea äußert wiederholt Bedenken hinsichtlich der geldpolitischen Wirksamkeit und der Übertragung von Krypto-Risiken auf den traditionellen Finanzmarkt, falls Nichtbanken Stablecoins ausgeben. Gouverneur Rhee Chang-yong betonte im Januar 2026, dass ein konservativer Ansatz wünschenswert sei, da Stablecoin-Nutzung in Asien oft zur Verschleierung von Identitäten diene und Compliance-Anforderungen umgangen werden könnten. Zudem bestehe die Gefahr der Umgehung von Devisenvorschriften.

Die BoK plant ein Pilotprojekt zur Abwicklung von Staatsgeldern über ein digitales Währungssystem, um die Kommerzialisierung von Einlagen-Token vorzubereiten.

Die zweite Phase der südkoreanischen Digital-Asset-Gesetzgebung, der „Digital Asset Basic Act“, ist aufgrund von Uneinigkeiten über die Stablecoin-Regulierung blockiert. Die BoK fordert, dass Banken eine Mehrheitsbeteiligung von mindestens 50 % plus einer Aktie an Konsortien halten müssen, die Won-Stablecoins emittieren.

Anfänglich hatten die Finanzdienstleistungskommission (FSC) und die regierende Demokratische Partei Bedenken geäußert, dass eine solche Beschränkung Innovationen behindern könnte. Die FSC hat ihre Position jedoch angepasst und unterstützt nun das bankengeführte Modell der BoK.

Der Entwurf sieht strenge Anlegerschutzmaßnahmen vor. Emittenten müssten über ausreichende Reservevermögen verfügen und Rücklagen von über 100 % bei Verwahrern hinterlegen. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Nutzerverluste ist ebenfalls vorgesehen. Das Mindeststammkapital für Stablecoin-Emittenten wurde auf 5 Milliarden Won festgelegt.

Ein Vorfall bei Bithumb, bei dem fälschlicherweise „Geister-Bitcoin“ im Wert von 40 Milliarden US-Dollar transferiert wurden, hat die Forderungen der BoK nach strengeren Vorschriften verstärkt.