Krypto-Meldepflichten in Österreich unter Druck

In Österreich geraten die Meldepflichten der EU-Richtlinie DAC8 zunehmend unter juristischen Druck. Die Initiative Bitcoin Austria und Coinfinity kritisieren die Vorgaben scharf. Auch die Erfassung von Transfers auf selbstverwaltete Wallets steht im Fokus der Kritik.

Die Bitcoin-Interessenvertretung Bitcoin Austria stellt die Verhältnismäßigkeit der DAC8-Vorgaben infrage. Kritisiert wird, dass auch Transfers auf selbstverwaltete Wallets personenbezogen an die Finanzverwaltung gemeldet werden müssen.

Den ersten rechtlichen Schritt unternahm Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel von der Kanzlei CERHA HEMPEL im Oktober 2026 als Kunde eines Anbieters. Er reichte eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein.

Selbstverwahrung ist kein Verdachtsmoment und auch die Steuerkontrolle muss verhältnismäßig bleiben.

Kritisiert wird insbesondere, dass Anbieter auch solche Bitcoin-Transfers erfassen und melden müssen, die keinen steuerpflichtigen Gewinn auslösen. Völkel bezeichnet dies als anlasslose Datenerhebung.

Der Rechtsanwalt plant, den Fall über das Bundesverwaltungsgericht bis vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof zu bringen. Zudem kommt eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof infrage.

Ein österreichisches Urteil würde zwar deutsche Vorschriften nicht außer Kraft setzen. Eine überzeugende grundrechtliche Begründung könnte aber auch für Verfahren in Deutschland Argumente liefern.