Griechenland verabschiedet neues Krypto-Steuergesetz

Das griechische Parlament hat am Donnerstag ein neues Gesetz zur Besteuerung von Kryptowährungen verabschiedet. Die Regelungen sind Teil eines größeren Gesetzespakets und sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Das Finanzministerium plant, ab dem 1. Januar 2027 eine Kapitalertragssteuer auf jährliche Netto-Kryptogewinne zu erheben. Im Juni war noch ein Steuersatz von 15 Prozent im Gespräch, nun wurde dieser nach einer öffentlichen Konsultation im Oktober auf 10 Prozent festgelegt.

Investoren mit jährlichen Nettogewinnen von 500 Euro oder weniger sind von der Steuer befreit. Wird dieser Schwellenwert überschritten, gilt die Steuer von 10 Prozent jedoch für den gesamten Gewinn und nicht nur für den Betrag, der über 500 Euro liegt.

Qualifizierte Krypto-Verluste von über 500 Euro können fünf Jahre lang vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

Steuerpflichtige Ereignisse sind beispielsweise der Verkauf von Bitcoin gegen Euro oder das Ausgeben von Krypto für Waren und Dienstleistungen. Einnahmen aus Staking, Krypto-Lending und DeFi werden als Zinseinkommen klassifiziert und separat mit 15 Prozent besteuert.

Hinsichtlich Krypto-zu-Krypto-Swaps bestehen Unklarheiten. Laut Vertretern in Athen sollten diese keine Kapitalertragssteuer auslösen, allerdings warnte der wissenschaftliche Dienst des Parlaments vor einer zu weit gefassten Formulierung im Gesetz.

Das Gesetz räumt Investoren ein 12-monatiges Zeitfenster ein, um zuvor nicht gemeldete Krypto-Einkünfte freiwillig und ohne Strafen oder Zinsen nachzuholen. In den kommenden Wochen sollen zudem Leitlinien zur Transparenz von Transaktionen und Steuerprüfungen veröffentlicht werden.