Neues Krypto-Meldegesetz 2026: Was Anleger wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Deutschland das neue Krypto-Meldegesetz in Kraft, das durch die EU-Richtlinie DAC8 und das KStTG umgesetzt wird. Ziel ist mehr steuerliche Transparenz im Kryptobereich und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, was erhebliche Auswirkungen auf Anleger hat.

Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) überführt die EU-Richtlinie DAC8 in deutsches Recht und tritt größtenteils zum 1. Januar 2026 in Kraft. Krypto-Dienstleister müssen ab dem Kalenderjahr 2026 umfassende Daten zu Nutzern und Transaktionen erfassen. Die erste Meldung ist bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln, welches die Informationen für den automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU weiterleitet.

Betroffen sind Handelsplattformen, Broker und Wallet-Anbieter, die EU-Kunden bedienen. Zu den meldepflichtigen Informationen gehören Nutzerdaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, steuerliche Ansässigkeit und Steuer-ID. Ebenso müssen Ein- und Auszahlungen, Wallet-Bestände, Käufe, Verkäufe und Tauschgeschäfte von Kryptowährungen inklusive Wert und Datum gemeldet werden. Auch bestimmte E-Geld- und digitales Zentralbankgeld-Transaktionen sind betroffen.

Bei Nichteinhaltung drohen Krypto-Dienstleistern Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und im schlimmsten Fall Tätigkeitsverbote in der EU.

Für Krypto-Anleger bedeutet dies eine erhöhte Transparenz ihrer Aktivitäten gegenüber dem Finanzamt. Bestehende Steuerregeln bleiben jedoch unverändert: Gewinne aus Verkäufen sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, Gewinne unter 1.000 Euro innerhalb eines Jahres ebenfalls. Einnahmen aus Staking oder Mining sind ab 256 Euro jährlichen Gewinn steuerpflichtig.

Anleger müssen ihrer Krypto-Börse eine erweiterte Selbstauskunft zu ihrer steuerlichen Ansässigkeit und Steuer-ID geben. Ab dem Steuerjahr 2025 gelten zudem strengere Dokumentations- und Nachweispflichten für Krypto-Transaktionen.

Finanzämter werten bereits Krypto-Daten aus, was in vielen Fällen zu Nachfragen und Steuermehreinnahmen geführt hat.

Anleger, die ihre Krypto-Erträge bisher nicht deklariert haben, können bis zu zehn Jahre rückwirkend belangt werden. Dies kann zu Steuernachzahlungen, Zinsen und strafrechtlichen Ermittlungen führen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige wird immer dringlicher.